Hochwasserkatastrophe in Teilen Deutschlands: KNAPPSCHAFT unterstützt Betroffene durch Beitragsstundungen
29. Mai 2024
Im Mai 2024 sind durch starke Regenfälle mit Überschwemmungen und Hochwasser im Saarland sowie in Teilen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg viele Sachschäden entstanden. Wohnungen, Häuser und Betriebe sind durch die Wassermassen beschädigt oder gar zerstört worden.
Die KNAPPSCHAFT lässt die Betroffenen auch in dieser schlimmen Zeit nicht alleine. Arbeitgebern, die durch diese Katastrophe ihre Beiträge an die KNAPPSCHAFT aktuell nicht entrichten können, wird im Rahmen von Beitragsstundungen unbürokratisch und schnell Hilfe angeboten. Das bedeutet, dass Betroffene ihre Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt entrichten können.
Das Antragsformular finden Arbeitgeber hier.
Am schnellsten kann die Beitragsstundung online über unser Kontaktformular kbs.de/firmenkontakt beantragt werden.
Arbeitgeber gehen dabei wie folgt vor:
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Antragsformular Hochwasser online ausfüllen und speichern (eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich),
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im Kontaktformular als Betreffzeile "Beitragszahlung/Beitragsstundung/Beitragserstattung" wählen, das Kontaktformular vervollständigen und
- das Antragsformular als Anhang beifügen.
Darüber hinaus stehen den Arbeitgebern unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der bekannten Telefonnummer 0355 2902-70799 gerne zur Verfügung.
Mehr Infos zum Thema
Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben 2024/270 des GKV-Spitzenverbands zur Hochwasserkatastrophe in Teilen Deutschlands (PDF, 69KB) vom 24. Mai 2024.