Beitritt zu Hilfsmittelverträgen
Vertragsmanagement über MIP – Beitrittsanträge online stellen und verwalten
Sie möchten Ihre Verträge mit der KNAPPSCHAFT und Ihre Vertragsdaten einsehen? Dies funktioniert ganz einfach über den Vertragsmanager.
Die KNAPPSCHAFT nutzt den MIP-Vertragsmanager von Medicomp.
Daraus ergeben sich für Sie als Vertragspartner folgende Vorteile:
- Sie können Ihre Vertragsdaten einfach selbst verwalten. Über die Online-Schnittstelle haben Sie die Möglichkeit Ihre Daten wie z. B. Adress- und Kontaktdaten, Liefergebiete etc. direkt anzupassen.
- alle in MIP hinterlegten Verträge, denen Sie als Leistungserbringer beigetreten sind, auch Verbandsverträge, sind einsehbar
- die Nutzung des MIP-Vertragsmanagers ist kostenlos. Nähere Informationen sowie ein Leitfaden für die Registrierung zur kostenlosen Nutzung des Vertragsmanagers finden Sie hier
- die Möglichkeit, Verträgen der KNAPPSCHAFT online beizutreten und so das Beitrittsverfahren deutlich zu vereinfachen, ist für viele Produktbereiche bereits freigeschaltet. Für welche Verträge ein Online-Beitritt möglich ist, können Sie in MIP einsehen. Weitere Produktbereiche werden in Kürze hinzukommen.
- Sie sind bereits MIP-Kunde? Dann verwalten Sie Ihre Verträge hier.
Anleitung zum Vertragsbeitritt über MIP mit Zugangsdaten (PDF, 357KB)
Sind Sie noch kein MIP-Kunde? Dann starten Sie bitte hier.
Anleitung zum Vertragsbeitritt über MIP ohne Zugangsdaten (PDF, 523KB)
Bei technischen Fragen und Störungen wenden Sie sich bitte direkt an support@medicomp.de. Medicomp wird Sie dann zur Klärung der Angelegenheit kontaktieren. Bei inhaltlichen Fragen zu den Verträgen der KNAPPSCHAFT wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Vertragsdienststelle.
Vertragskooperation der KNAPPSCHAFT
Die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben mit Wirkung ab 1. Januar 2009 eine umfassende partnerschaftliche Zusammenarbeit im Bereich der Hilfsmittelversorgung vereinbart. Sie streben unter Federführung der KNAPPSCHAFT eine weitestgehende Synchronisierung ihrer Verträge an. Die Kooperation erstreckt sich bis auf einige Ausnahmen auf alle Vertragsarten, Regionen, Produktgruppen und Versorgungsbereiche der Hilfsmittelversorgung.
Sofern die SVLFG Interesse an einem Vorhaben der KNAPPSCHAFT hat, kann die KNAPPSCHAFT die SVLFG bei Vertragsverhandlungen umfassend vertreten und den Vertrag auch im Namen der SVLFG abschließen.
Leistungserbringer und deren Zusammenschlüsse können durch diese Kooperation einheitliche Vereinbarungen erreichen.
Die bisher durch die KNAPPSCHAFT geschlossenen Verträge gelten für die landwirtschaftliche Krankenkasse nur, soweit dies in den Verträgen jeweils angegeben ist oder die SVLFG, ggf. vertreten durch die KNAPPSCHAFT, ihren Beitritt ausdrücklich erklärt hat.
Vordrucke für Hilfsmittel im Neukauf-/Wiedereinsatzverfahren
Zu den vertraglichen Regelungen zu wiederverwendbaren Hilfsmitteln im Neukauf-/Wiedereinsatzverfahren stehen Ihnen die nachfolgenden Vordrucke zum Download zur Verfügung. Die Übersendung an die KNAPPSCHAFT kann auch elektronisch erfolgen. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.
Anlage 3 - Lageraufnahme / Zugangsanzeige (PDF, 109KB)