Der Midijob-Rechner errechnet ab dem 1. Juli 2023 die Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze bis 2.000 Euro.
Für Arbeitsentgelt, das regelmäßig innerhalb der zuvor genannten Grenzen liegt aber aufgrund von z. B. Einmalzahlungen oder schwankendem Arbeitsentgelt vereinzelt diese Grenzen überschreitet, können die Beiträge mit diesem Rechner nicht ermittelt werden.
Die Berechnung dient als Anhaltspunkt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der ermittelten Berechnungsergebnisse übernehmen wir keine Gewähr.
Eine zweifelsfreie versicherungsrechtliche Beurteilung nehmen Sie bitte mit Hilfe des folgenden Dokuments vor: Rundschreiben zum Übergangsbereich in der Fassung von 20. Dezember 2022