Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
Arbeitnehmerinnen, die schwanger werden, erhalten während der Schutzfristen regelmäßig vom Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Dieser Zuschuss ist dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 SvEV).
Quelle: Experten-Lexikon der DRV