Schwerbehinderte Menschen in Ausbildungsstätten
Die schwerbehinderten Menschen in Ausbildungsstätten sind zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt und daher sozialversicherungspflichtig.
Quelle: Experten-Lexikon der DRV
Die schwerbehinderten Menschen in Ausbildungsstätten sind zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt und daher sozialversicherungspflichtig.
Quelle: Experten-Lexikon der DRV