Regelaltersgrenze

Für vor dem 1. Januar 1947 geborene Versicherte stellt die Vollendung des 65. Lebensjahres die Regelaltersgrenze dar; bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 liegt die Grenze zwischen 65 und 67 Jahren. Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

Der genaue Zeitpunkt lässt sich mit dem Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung online ermitteln.

Ab Erreichen der Regelaltersgrenze besteht bei Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren Anspruch auf Regelaltersrente. Wer zu diesem Zeitpunkt in Rente geht, erhält die Rente stets ohne Abschlag. Wer trotz erfüllter Wartezeit die Regelaltersrente nicht mit Erreichen der Regelaltersgrenze, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nimmt, erhält für jeden Kalendermonat des Hinausschiebens einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent.

Quelle: Experten-Lexikon der DRV