Ausstrahlung
Wird ein Beschäftigter im Rahmen seines in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses von seinem Arbeitgeber für eine im Voraus begrenzte Zeit zur Arbeitsleistung ins Ausland entsandt (z. B. Montagearbeiter oder Wartungsingenieur), so unterliegt dieser Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht.
Quelle: Experten-Lexikon der DRV