Ausgleichsvereinigungen
Die Künstlersozialkasse kann mit einem Vertreter mehrerer Unternehmer die Bildung einer Ausgleichsvereinigung vereinbaren, die die Verpflichtungen der Unternehmer nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz übernimmt. Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung des Bundesamtes für Soziale Sicherung.
Quelle: Experten-Lexikon der DRV