Arbeitnehmerüberlassung
Die Verleihung von Arbeitnehmern wird auch als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet.
Quelle: Experten-Lexikon der DRV
Die Verleihung von Arbeitnehmern wird auch als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet.
Quelle: Experten-Lexikon der DRV