Anfrageverfahren

Durch das Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit vom 20. Dezember 1999 wurde ein gesondertes Anfrageverfahren zur Statusfeststellung Erwerbstätiger eingeführt. Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort "Statusfeststellungsverfahren".

Quelle: Experten-Lexikon der DRV