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Deutscher Reha-Tag: Antworten auf häufige Fragen
„Zugangswege – so geht es zur Reha“ lautet das diesjährige Motto des Deutschen Reha-Tags am 28. September 2024.
Reha? Was passt zu mir und bei wem erhalte ich Unterstützung bei der Beantragung?
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) nimmt den Deutschen Reha-Tag zum Anlass und beantwortet häufig gestellte Fragen rund um das Thema Rehabilitation:
Wann hat man Anspruch auf eine Reha?
Dies können Gründe sein, die für eine medizinische Rehabilitation sprechen:
• Häufige ärztliche Behandlungen oder eine lange Krankschreibungszeit.
• Die Erkrankung gefährdet bereits die Leistungsfähigkeit im Job.
• Oder: Es liegt keine Arbeitsfähigkeit mehr vor.
• Es findet eine berufliche Umorientierung statt, da eine Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.
Wo findet man die richtige Reha-Klinik?
Seit dem 1. Juli 2023 gibt es neue gesetzliche Regelungen, die die Position der Versicherten stärken. Das heißt, Versicherte können und sollen bereits bei der Antragstellung mitbestimmen, in welcher Reha-Einrichtung sie ihre Rehabilitation antreten wollen. Einen Überblick über die bundesweit vorhandenen Reha-Kliniken gibt es unter www.rehakliniken.de. Auf dem Portal „Meine Rehabilitation“ (meine-rehabilitation.de) gibt es zusätzlich einen transparenten, direkten Qualitätsvergleich aller dort gelisteten Reha-Kliniken.
Wo kann man Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsunterlagen erhalten?
Der Reha-Antrag besteht aus einem persönlichen und einem ärztlichen Teil. Letzterer ist vom Hausarzt, der Hausärztin oder dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin im Krankenhaus auszufüllen. Der persönliche Teil ist seitens der antragstellenden Person selbst auszufüllen. Die Reha-Beratung der DRV KBS oder die Sozialdienste im Krankenhaus stehen dabei gerne unterstützend zur Seite.
Wer ist für den Reha-Antrag zuständig?
Für Berufstätige ist in aller Regel die Deutsche Rentenversicherung für den Reha-Antrag zuständig. Bei Rentnerinnen oder Rentnern entscheidet die Krankenkasse über den Antrag. Im Falle eines Arbeitsunfalls ist die Unfallversicherung federführend zuständig. Die ARGE Krebs, also die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung NW, übernimmt die Klärung und Abwicklung von onkologischen Rehabilitationsfällen innerhalb Nordrhein-Westfalens.
Alle Rehabilitationsleistungen sollen dabei unterstützen, möglichst schnell wieder ins Erwerbsleben einzusteigen beziehungsweise eine drohende Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern und die Leistungsfähigkeit zu steigern.
Bei der DRV KBS erhalten Versicherte telefonische Unterstützung durch die Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe.
Weitere Informationen hier:
Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe | Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (deutsche-rentenversicherung.de)
Zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See:
Mit ihrem einzigartigen Verbund aus gesetzlicher Rentenversicherung, Renten-Zusatzversicherung, Arbeitgeberversicherung und der Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT mit einem eigenen medizinischen Kompetenznetz nimmt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) in der Sozialversicherung einen besonderen Platz ein. Darüber hinaus werden alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse durch die Minijob-Zentrale unter dem Dach der DRV KBS betreut. Zum Verbund gehören weiterhin unter anderem die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und die Seemannskasse. Daneben übernimmt die DRV KBS mit der Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Informationstechnik und der Fachstelle für Fördermittel des Bundes weitere Aufgaben im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Weitere Informationen unter www.kbs.de
Kontakt:
Dr. Christiane Krüger
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstr. 14-28 44789 Bochum
Tel. 0234 304-85200
Fax 0234 304-82060
Mobil 0160 2904853
christiane.krueger@kbs.de
www.kbs.de