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Aus­bil­dungs­platz­su­che zählt für die Ren­te

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) rät: Schulabgehende sollten sich bei der Agentur für Arbeit melden.

Bochum, 27.06.2024

Die Abschlussprüfungen sind geschafft und mit der Zeugnisübergabe gehört für viele junge Menschen die Schule der Vergangenheit an. Dann beginnt für die meisten Jugendlichen die Suche nach einem Ausbildungsplatz. Was viele nicht wissen: Diese Ausbildungsplatzsuche kann bei der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden und spätere Rentenansprüche mitbegründen. „Wer sich also die Zeit der Suche nach einem Ausbildungsplatz anrechnen lässt, minimiert das Risiko einer Lücke im Versicherungsverlauf. Diese Anrechnungszeit kann zum Ende der Berufslaufbahn von enormer Bedeutung sein“, erklärt Andreas Gülker, Mitglied der Geschäftsführung der DRV KBS.

Und so funktioniert's:
Schulabgängerinnen und -abgänger im Alter zwischen 17 und 25 Jahren, die nicht sofort einen Ausbildungsplatz finden, sollten sich dafür bei der Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) oder einem Jobcenter als ausbildungssuchend melden. Damit die Zeitspanne als Anrechnungszeit berücksichtigt wird, muss die Suche nach einem Ausbildungsplatz mindestens einen Kalendermonat dauern. Keine Rolle spielt dagegen, ob ein Schulabschluss vorliegt oder während der Suche Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen werden. Sinnvoll ist das vor allem für all diejenigen, die nicht genau abschätzen können, wann sie in die Ausbildung starten können.
Wer bei der Ausbildungsplatzsuche älter als 25 Jahre ist, kann in bestimmten Fällen auch Anrechnungszeiten berücksichtigt bekommen. Zur Abklärung der Voraussetzungen empfiehl sich die individuelle Beratung durch die DRV KBS.

Information und Beratung:
Ausführliche Informationen gibt es online auf www.rentenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung. Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschüren „Berufsstarter und Rente“, „Tipps für den Berufsstart“ und „Das Renten-ABC“. Sie können unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Das Team am kostenlosen Servicetelefon hilft auch unter 0800 1000 4800 gerne weiter.

Die DRV KBS stellt im Jahr 2024 bundesweit und 200 Nachwuchskräfte ein. Für das Jahr 2025 freut sich die DRV KBS über Bewerbungen für die Ausbildungsberufe Sozialversicherungsfachangestellte(r) und Fachinformatikerin und Fachinformatiker und für die beiden dualen Studiengänge Sozialversicherungsrecht (LL.B.) sowie Wirtschaftsinformatik (B.Sc). Weitere Informationen finden Sie hier:

https://karriere.kbs.de/nwk/DE/Home/node.html#AusbildungKlarmachen


Zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See:
Mit ihrem einzigartigen Verbund aus gesetzlicher Rentenversicherung, Renten-Zusatzversicherung, Arbeitgeberversicherung und der Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT mit einem eigenen medizinischen Kompetenznetz nimmt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) in der Sozialversicherung einen besonderen Platz ein. Darüber hinaus werden alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse durch die Minijob-Zentrale unter dem Dach der DRV KBS betreut. Zum Verbund gehören weiterhin unter anderem die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und die Seemannskasse. Daneben übernimmt die KBS mit der Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Informationstechnik und der Fachstelle für Fördermittel des Bundes weitere Aufgaben im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Weitere Informationen unter www.kbs.de

Kontakt:
Dr. Christiane Krüger
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstr. 14-28 44789 Bochum

Tel. 0234 304-85200
Fax 0234 304-82060
Mobil 0160 2904853
christiane.krueger@kbs.de
www.kbs.de