Geringfügigkeits-Richtlinien für Minijobs aktualisiert
Bochum, 16.08.2022
Arbeitgeber erhalten mit den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien Informationen über das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht bei Minijobs.
Ab Oktober 2022 kann im Minijob mehr verdient werden. Eine wichtige Hilfe für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind die sogenannten Geringfügigkeits-Richtlinien. Darin zu finden sind alle Informationen über das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht bei Minijobs. Die neuen Richtlinien können ab sofort kostenlos auf der Website der Minijob-Zentrale heruntergeladen werden.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien aufgrund der anstehenden Änderungen im Bereich der Minijobs überarbeitet. Ab Oktober 2022 gilt für Minijobs eine neue Verdienstgrenze von 520 Euro im Monat. Neu ist auch, dass die Verdienstgrenze zukünftig dynamisch ist und sich am Mindestlohn ausrichtet. Das bedeutet, dass sich die Verdienstgrenze künftig immer erhöht, wenn der Mindestlohn steigt. Ab Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12 Euro pro Stunde.
Minijob-Zentrale beantwortet Fragen zur neuen Minijob-Grenze
Aufgrund der neuen Minijob-Regelungen ergeben sich für Minijobberinnen und Minijobber sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einige Änderungen. Einen Überblick über das neue Recht gibt es unter anderem im Blog der Minijob-Zentrale unter "Neue Minijob-Regelungen ab 1. Oktober 2022 – Ihre Fragen, unsere Antworten".
Sollten Minijobberinnen und Minijobber sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber darüber hinaus Fragen zu den neuen Minijob-Regelungen haben, berät die Minijob-Zentrale. Die Minijob-Zentrale ist montags bis freitags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 0355 2902-70799 zu erreichen. Darüber hinaus kann auch das Kontaktformular minijob-zentrale.de/kontaktformular genutzt oder eine Anfrage per E-Mail an minijob@minijob-zentrale.de gestellt werden.
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