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Krankenhausreform fair finanzieren
Bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten steht im Vordergrund. Bei der Finanzierung ist auch der Bund in der Pflicht.
Bochum, 25.06.2024
Die Krankenhausversorgung zu reformieren und sie zukunftssicher zu gestalten, ist notwendig. Angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels müssen die Weichen neu gestellt werden. Im Zentrum muss dabei die qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten stehen“, betont Bettina am Orde, Geschäftsführerin der KNAPPSCHAFT. Ziel der Krankenhausreform müsse eine bedarfsgerechte Krankenhauslandschaft sein.
„Versicherte müssen sich darauf verlassen können, dass sie qualitativ bestmöglich versorgt werden und Qualität hängt eben auch von der Häufigkeit der Durchführung eines Eingriffs ab, so am Orde. In Qualitätsfragen dürfe es zu keinen Abstrichen kommen. Dies könne durch eine Spezialisierung der Krankenhäuser gewährleistet werden.
Die Krankenhausreform kostet viel Geld. „Sie darf aber nicht zur Kostenfalle für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und ihre Beitragszahlenden werden. Die Reform muss fair finanziert werden und dabei ist auch der Bund in der Pflicht“, erklärt Bettina am Orde.
Der GKV und ihren Beitragszahlenden drohen aktuell hohe zusätzliche Belastungen durch die Finanzierung des Transformationsfonds im Zuge der geplanten Krankenhausreform. Der Transformationsfonds soll, so sieht es der Gesetzentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vor, Krankenhäuser bei notwendigen Umstrukturierungen unterstützen und ab dem Jahr 2026 für zehn Jahre greifen. Insgesamt 50 Milliarden Euro sollen in die Zukunftsfähigkeit der Krankenhauslandschaft investiert werden.
Der Transformationsfonds sollte ursprünglich hälftig von Bund und Ländern finanziert werden. Nun ist aber in dem Gesetzentwurf, der dem Bundestag vorliegt, vorgesehen, dass neben den Ländern die andere Hälfte, konkret bis zu 25 Milliarden Euro, aus dem Gesundheitsfonds gezahlt wird. Der Gesundheitsfonds ist aber nicht der Bund. Denn in den Gesundheitsfonds fließen unter anderem die Beiträge der Arbeitgeber und der Mitglieder der Krankenkassen.
„Wieder werden die Beitragszahlenden der GKV zur Kasse gebeten. Die vorgesehene Ausgestaltung des Transformationsfonds lehnt die KNAPPSCHAFT ab“, erklärt am Orde.
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