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Gemeinsame Pressemitteilung zur Finanzreformen der GKV
Gemeinsame Pressemitteilung der Verbände der Krankenkassen
Finanzreformen der GKV jetzt einleiten: Einnahmen und Ausgaben stabilisieren – mehr Augenmerk auf Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung
Berlin/Bochum, 17.05.2023
Die Verbände der Krankenkassen fordern die Gesundheits- und Finanzpolitikerinnen und -politiker der Regierungsfraktionen auf, rasch Reformmaßnahmen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf den Weg zu bringen. Das Bundesgesundheitsministerium habe den gesetzlich festgeschriebenen Auftrag, entsprechende Empfehlungen bis Ende Mai 2023 vorzulegen, erklären die Verbände in einem gemeinsamen Schreiben. „Die Zeit dafür drängt“, denn im Jahr 2024 stehe die GKV erneut vor einer Finanzierungslücke in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Bis auf den regelhaften Zufluss aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für 2024 in Höhe von geschätzt zwei bis drei Milliarden Euro stehen keine weiteren Mittel zur Schließung der Finanzierungslücke zur Verfügung. Ohne weitere politische Maßnahmen entstehe ein erneuter Beitragssatzdruck in der GKV.
Bereits 2023 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent erhöht. Mit Beitragssatzanhebungen und Entnahmen aus der Liquiditätsreserve werde der zusätzliche Finanzbedarf aber allein auf den Schultern der Mitglieder der GKV abgeladen. Das sei unausgewogen und nicht zukunftsfähig, so die Verbände. Um die Finanzen der GKV zu stabilisieren, schlagen sie ein umfassendes Maßnahmenpaket auf der Ausgaben- wie Einnahmenseite vor. Neben kostendeckenden Beiträgen für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld fordern sie eine generelle Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel sowie eine Dynamisierung des Bundeszuschusses für die GKV zur Kompensation versicherungsfremder Leistungen. Darüber hinaus wollen die Krankenkassen wieder mehr Möglichkeiten zur Steuerung von Wirtschaftlichkeit und Qualität in der Versorgung, etwa bei der Vertragsgestaltung und Krankenhausrechnungsprüfung. Die Versorgung müsse sich stärker an den Prinzipien Bedarfsgerechtigkeit, Qualitätsverbesserung und Transparenz ausrichten.