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Krankenkassenverbände appellieren: Letzte Chance für faire Ausgestaltung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes nutzen

Bochum, 17.10.2022

Gemeinsame Pressemitteilung der Verbände der Krankenkassen: GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Am Mittwoch, 19. Oktober 2022 berät der Gesundheitsausschuss zum letzten Mal vor der Abstimmung im Bundestag über das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG). Die Krankenkassenverbände appellieren an die Abgeordneten, die letzte Chance für Nachbesserungen am Gesetzesvorhaben zu nutzen und die Refinanzierung des Finanzlochs von 17 Milliarden Euro 2023 in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fair zu verteilen. Auch wenn die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes oder die Abschmelzung der Kassenreserven geringer ausfallen sollen als zunächst von der Bundesregierung angedacht, sind es nach wie vor die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, die für den Löwenanteil aufkommen sollen.

Staat muss seiner Verantwortung nachkommen
Der aktuelle Gesetzentwurf bietet auch keine Lösungen für eine nachhaltige Finanzierung. Die Krankenkassenverbände fordern den Bund deshalb auf, endlich seiner Verantwortung nachzukommen und kostendeckende Beiträge für die Gesundheitsversorgung für ALG-II-Beziehende zu zahlen. Auch die Entscheidung, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf sieben Prozent abzusenken, gehört ins GKV-FinStG. Allein diese beiden Maßnahmen würden die GKV um 15 Milliarden Euro entlasten und die Basis für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der GKV bereiten. Stattdessen sieht das Gesetz vor, Beitragsreserven bei den Krankenkassen abzuschmelzen und Beitragsmittel aus dem Gesundheitsfonds abzuschöpfen. Das ist ein Griff in die Taschen der Versicherten und beschneidet den Spielraum der Krankenkassen für zukunftsorientierte Investitionen.

Hier geht es zur gemeinsamen Pressemitteilung: Gemeinsame Pressemitteilung der Verbände der Krankenkassen: GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (PDF, 241KB)