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Muskel-Skelett-System plagt Versicherte

Bochum, 09.09.2022

Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems sind bei Versicherten der KNAPPSCHAFT der häufigste Grund für eine Arbeitsunfähigkeit. Dies zeigt der Gesundheitsbericht 2021.

Mehr als die Hälfte der Krankheitstage der krankengeldberechtigten Versicherten der KNAPPSCHAFT sind auf Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, des Atmungssystems sowie auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. Dies belegen die Zahlen des Gesundheitsberichts für das Jahr 2021.

Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems schlugen mit 694 Arbeitsunfähigkeitstagen (AU-Tage) pro 100 Versicherte zu Buche. Das macht einen Anteil von 29,4 Prozent aus. Im Vorjahr waren es im Vergleich dazu rund 660 Tage. Bei diesen Erkrankungen handelt es sich um einen Sammelbegriff für verschiedene Krankheitsbilder, die Muskeln, Gelenken, Sehnen, Bändern, Nerven, Knochen und Blutgefäßen betreffen. Häufig leiden Menschen unter Wirbelsäulenschäden, Fehlstellungen und Erkrankungen der Gelenke oder unter Knochenerkrankungen. Auch Rückenschmerzen und Bandscheibenschäden gehören dazu.

Der Anteil der psychischen Erkrankungen lag bei rund 17,3 Prozent. Pro 100 Versicherte waren es 410 AU-Tage. Die Atemwegserkrankungen verursachten 9,7 Prozent des Krankenstandes. Dies bedeutet, dass im Jahr 2021 pro 100 Versicherte 230 Arbeitsunfähigkeitstage gezählt wurden. Diese drei Erkrankungsarten machten einen Anteil von 56,4 Prozent aller Krankheitstage aus.

Werden die Verletzungen und Vergiftungen, die einen Anteil von 10,6 Prozent ausmachen, zu den drei Erkrankungsdiagnosen hinzugezählt, so verursachen diese vier Diagnosen zwei Drittel des Krankheitsgeschehens.

Die KNAPPSCHAFT gibt im Gesundheitsbericht 2021 einen Überblick über die bundesweiten Arbeitsunfähigkeitskennzahlen der krankengeldberechtigten Mitglieder der KNAPPSCHAFT. Über 457.000 Personen gehörten im Jahr 2021 zu dieser Gruppe der Kranken- und Pflegeversicherung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Ende 2021 waren rund 1,46 Millionen Versicherte Mitglied der KNAPPSCHAFT. Krankengeldberechtigt ist ein Mitglied, wenn eine Ärztin oder ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und das Mitglied krankgeschrieben wurde. Von den krankengeldberechtigten Mitgliedern der KNAPPSCHAFT wurden weniger als ein Drittel im Jahr 2021 krankgeschrieben. Diese Gruppe setzt sich aus 45 Prozent Frauen und 55 Prozent Männer zusammen.

Der Krankenstand der krankengeldberechtigten Mitglieder der KNAPPSCHAFT im Jahr 2021 lag bei 6,48 Prozent (2020: 6,32 Prozent) und ist damit leicht gestiegen. Diese Zahl gibt den Anteil der Tage an, für die im Jahr 2021 eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde. Rund die Hälfte der krankengeldberechtigten Mitglieder meldeten sich im Jahr 2021 einmalig oder öfter arbeitsunfähig. Die Quote im Jahr 2021 (50,6 Prozent) ist gegenüber dem Vorjahr (52,4 Prozent) leicht gesunken.

Im Durchschnitt ist die Dauer der Erkrankung je Fall leicht angestiegen: Von 19,8 Tage im Jahr 2020 auf 20,5 Tage im Jahr 2021.

Im Jahr 2021, dem zweiten Jahr der Corona-Pandemie, hat die KNAPPSCHAFT insgesamt 5,2 Millionen Euro für 29.568 erkrankte oder von der Pandemie betroffene Kinder ausgegeben. Im Vergleich hierzu gab die KNAPPSCHAFT im Jahr 2020 insgesamt rund 2,5 Millionen für diese Leistung aus.

Im Januar 2021 verabschiedete der Gesetzgeber den verlängerten Kinderkrankengeldanspruch auch für das Jahr 2021. Danach besteht für jedes Kind je Elternteil für längstens 20 Arbeitstage (Alleinerziehende: 40 Arbeitstage), bei mehreren Kindern für längstens 45 Arbeitstage (Alleinerziehende: 90 Arbeitstage) ein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Der Anspruch gilt auch, wenn das Kind selbst nicht erkrankt ist, sondern aufgrund von Quarantäne- oder Kontaktvorschriften die Kita oder Schule nicht betreten darf.

Besonders hoch waren die Ausgaben im sogenannten zweiten Lockdown (Januar bis Mai 2021). Hier kam es zwar nicht zu Kita- oder Schulschließungen, allerdings durften viele Kinder die Kita oder Schule aufgrund von Quarantänevorschriften oder Kontaktverboten nicht betreten und mussten zu Hause betreut werden. Ein weiterer Anstieg ist wieder ab Oktober 2021 zu verzeichnen. Hier stiegen ebenfalls auch die Corona-Fallzahlen bundesweit.

Der Bericht weist darüber hinaus weitere Ergebnisse der Arbeitsunfähigkeitsanalyse aus. So wurden die Daten zum Beispiel nach Alter, Geschlecht, Diagnosen und Dauer, nach der Zugehörigkeit der Mitglieder zu Wirtschaftszweigen sowie nach den Bundesländern ausgewertet. Der Bericht ist online hier zu finden.

Pressekontakt
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Dr. Christiane Krüger
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