Werden Sie Versichertenberater
Unbeschwert die Welt entdecken: Was ich vor dem Urlaub unbedingt beachten muss
Expertin der KNAPPSCHAFT gibt Informationen für die anstehende Reise - Zusätzlicher Auslandskrankenschutz ist wichtig - Ansteckungsgefahr mit Infektionskrankheit auf Reisen ist nicht zu unterschätzen - Bei Reisen in exotischen Ländern sollte sechs bis acht Wochen vorher unbedingt eine reisemedizinische Beratung stattfinden
Ob Kenia, Kuba oder andere exotische Ländern – viele neue Erfahrungen warten auf Sie. Was jedoch nicht dabei sein sollte: eine Infektionskrankheit. Wer die Welt bereist, besonders exotische Länder, muss mit dem Risiko rechnen sich mit einer ernsthaften Krankheit, wie Cholera, Hepatitis A und B, Malaria oder Japanische Enzephalitis, anzustecken. Die KNAPPSCHAFT als eine der großen gesetzlichen Krankenkassen erstattet ihren Versicherten die Kosten für alle Reiseschutzimpfungen, die das Auswärtige Amt für das jeweilige Reiseziel empfiehlt.
Informationen über alle länderspezifischen Infektionsrisiken und Empfehlungen zum Impfschutz erhalten Sie mit nur wenigen Klicks auf der Website des Centrums für Reisemedizin. Sie können sich zu Hause über die medizinische Versorgung vor Ort informieren und im Internet recherchieren, falls trotzdem ein Notfall im Urlaub auftreten sollte.
Katharina Furiano, Reisebloggerin und Expertin der KNAPPSCHFT, empfiehlt zudem eine Grundausstattung mitzunehmen, da es oft schwierig ist, im Ausland an die richtigen Medikamente zu kommen. Diese sollte folgende Dinge je nach Reiseziel beinhalten:
· Schmerz- und Fiebermittel
· Durchfallmittel (Elektrolyt-Pulver, Medikamente mit dem Wirkstoff Loperamid)
· Mittel gegen Reiseübelkeit
· Insektenschutz
· Gel gegen Juckreiz nach Insektenstichen
· Sonnenschutzmittel
· kühlende Salbe gegen Sonnenbrand
· Wund- und Heilsalbe
· Verbandsmaterial
· Pinzette und Fieberthermometer
Auch an die Auslandskrankenversicherung denken:
Mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite der Gesundheitskarte hat man in allen Ländern der EU sowie einigen weiteren europäischen Staaten Anspruch auf Behandlung. In allen anderen Ländern gilt dieser Versicherungsschutz aber nicht. Leider gibt es auch immer wieder Ärzte und Krankenhäuser im EU-Ausland, die die EHIC nicht akzeptieren und die Behandlungskosten in Rechnung stellen. Sind die Kosten für eine Behandlung in dem Reiseland höher als der deutsche Standardsatz, muss der Versicherte die Mehrkosten allerdings selbst zahlen. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist deshalb grundsätzlich zu empfehlen.