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Beitragsstundung für vom Hochwasser Betroffene

Bochum, 29.05.2024

Die KBS unterstützt vom Hochwasser betroffene Arbeitgeber unbürokratisch und schnell mit der Möglichkeit der Beitragsstundung.

Durch starke Regenfälle mit Überschwemmungen und Hochwasser im Saarland sowie in Teilen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sind im Mai 2024 viele Sachschäden entstanden. Wohnungen, Häuser und Betriebe sind durch die Wassermassen beschädigt oder gar zerstört worden.

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See lässt die Betroffenen auch in dieser schlimmen Zeit nicht alleine. Arbeitgebern, die durch diese Katastrophe ihre Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung aktuell nicht entrichten können, bietet die KNAPPSCHAFT im Rahmen von Beitragsstundungen unbürokratisch und schnell Hilfe an. Das bedeutet, dass Betroffene ihre Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt entrichten können. Weitere Infos sind hier zu finden: kbs.de/hochwasser

Um die betroffenen Unternehmen zu unterstützen, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Minijobberinnen und Minijobbern eine Stundung der Beiträge bei der Minijob-Zentrale beantragen. Weitere Infos unter: minijob-zentrale.de/hochwasser

Hier geht es zur Pressemitteilung der Regionaldirektion Saarbrücken

Kontakt:
Dr. Christiane Krüger
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstr. 14-28 44789 Bochum

Tel. 0234 304-85200
Mobil 0160 2904853
christiane.krueger@kbs.de
www.kbs.de