Deutsch Sprache auswählen

Leis­tungs­ver­bes­se­run­gen bei der See­manns­kas­se

Leistungszuschlag soll ab dem 1.1.2024 erhöht werden.

Bochum, 23.11.2023

Bei der Seemannskasse sind ab 1. Januar 2024 Leistungsverbesserungen geplant. So soll der Leistungszuschlag, der zu allen laufenden Leistungen und zum Abschlagsausgleich gezahlt wird, von derzeit 9,0 Prozent auf 15,0 Prozent erhöht werden. Dies sieht eine Änderung der Satzung vor, die am 23. November 2023 von der Vertreterversammlung der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beschlossen wurde. Außerdem wird der Abschlagsausgleich einer Rentenminderung deutlich erhöht: Die Seemannskasse zahlt einen Abschlagsausgleich zukünftig in Höhe von 70 Prozent (bisher 50 Prozent), um die dauerhafte Rentenminderung in der Folgeleistung der gesetzlichen Rentenversicherung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme auszugleichen. Der Satzungsänderung muss die Aufsichtsbehörde noch zustimmen.

Kontakt:
Dr. Christiane Krüger
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstr. 14-28 44789 Bochum

Tel. 0234 304-85200
Mobil 0160 2904853
christiane.krueger@kbs.de
www.kbs.de