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Neue Leistung bei der Seemannskasse

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) führt bei der Seemannskasse eine einmalige Zahlung für Hinterbliebene ein

Bochum, 18.01.2023

Die zentrale Aufgabe der Seemannskasse ist die Zahlung des Überbrückungsgeldes, das die Seeleute in der Übergangsphase nach Aufgabe ihrer seemännischen Beschäftigung bis zum Beginn der Altersvollrente (der gesetzlichen Rentenversicherung) versorgt und absichert. Versterben versicherte Seeleute während des Leistungsbezuges, entfällt das Überbrückungsgeld mit Ablauf des Todesmonats vollständig und die Hinterbliebenen haben keinen Anspruch auf weitere Leistungen.

Der Gesetzgeber hat jetzt die Möglichkeit einer neuen Leistung für Hinterbliebene von Seeleuten geschaffen. Als besondere soziale Sicherung hat die Selbstverwaltung der KBS daraufhin beschlossen, dass es seit dem 01.01.2023 für die Hinterbliebenen die „Einmalige Leistung wegen Todes“ gibt.

Dabei erhalten hinterbliebene Ehegatten oder Lebenspartner einen Festbetrag von einmalig 6.000 Euro. Hierdurch sollen die mit dem Tod der versicherten Person einhergehenden Einkommensverluste zumindest kurzfristig abgemildert werden.

Die Leistung erhalten Hinterbliebene neben der Erfüllung anderer Voraussetzungen, wenn der Tod der bei der Seemannskasse versicherten Seeleute ab dem 01. Januar 2023 erfolgt ist und zu diesem Zeitpunkt entweder eine rechtsgültige Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit dem oder der Verstorbenen bestanden hat.

Um die Leistung zu bekommen, müssen Hinterbliebene einen Antrag stellen. www.kbs.de/DE/Seemannskasse/Leistungen/hinterbliebene

Weitere Informationen zu der einmaligen Leistung wegen Todes und allen weiteren Leistungen der Seemannskasse finden Sie im Internet unter www.kbs.de/DE/Seemannskasse


Dr. Christiane Krüger
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstr. 14-28 44789 Bochum

Tel. 0234 304-85200
Fax 0234 304-82060
Mobil 0160 2904853
christiane.krueger@kbs.de
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