Pressemitteilung zur Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
- KBS ist gut durch die Corona-Krise gekommen
- Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreichend
- Grundrenten werden berechnet
Die Vertreterversammlung, das „Parlament“ der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), befasste sich in ihrer aktuellen Sitzung sowohl mit aktuellen Themen als auch mit der finanziellen Entwicklung.
Die Vertreterversammlung nahm erleichtert zur Kenntnis, dass die KBS gut durch die Corona-Krise gekommen ist. Hierzu hat unter anderem die deutliche Ausweitung der Homeoffice-Möglichkeiten beigetragen. Mehr als die Hälfte der insgesamt rund 10.150 Beschäftigten in der Verwaltung konnten von zuhause aus arbeiten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Präsenz wurde ein umfangreiches Hygienekonzept erarbeitet und zudem werden Selbsttests und FFP2-Masken angeboten. Die Vertreterversammlung dankt vor allem den Beschäftigten. Diese haben durch ihre Disziplin bei der Umsetzung der Corona-Maßnahmen dafür gesorgt, dass die Infektionszahlen der KBS niedrig gehalten und die Versichertenversorgung in all ihren Sparten aufrechterhalten werden konnten. Seit Mitte Juni bietet die KBS ihren Beschäftigten an mehreren Standorten bundesweit kostenlose Corona-Impfungen durch ihre Betriebsärzte an. Das Angebot wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr gut genutzt.
Die Vertreterversammlung zeigte sich erfreut, dass die KBS auch in diesem Jahr junge Menschen zu Sozialversicherungsfachangestellten und Fachinformatiker/in ausbilden wird. Im August treten 106 Nachwuchskräfte ihren Dienst bei der KBS an. Damit ist und bleibt die KBS weiter ein großer Ausbildungsbetrieb.
Ein weiteres Thema bei der Vertreterversammlung war der Bericht der Geschäftsführung zur Umsetzung des zweiten Aktionsprogramms der Deutschen Rentenversicherung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Vielfalt durch Inklusion. Hierbei wurde herausgestellt, dass die KBS erhebliche Anstrengungen unternimmt, um die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit ihren individuellen und vielfältigen Fähigkeiten bei der täglichen Arbeit zu einer Selbstverständlichkeit zu machen. Neben Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung sind Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Gebäuden und Informationsmedien umzusetzen.
Die Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT gab im Jahr 2020 rund 7,6 Milliarden Euro an Leistungen für ihre Versicherten aus. Im Jahr 2021 entwickelt sich die finanzielle Situation leicht besser als erwartet, was im Wesentlichen auf die zurückhaltende Inanspruchnahme der Versicherten im Zuge der Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Auch die KNAPPSCHAFT geht – wie die anderen gesetzlichen Krankenkassen - davon aus, dass es im nächsten Jahr auf breiter Front zur Erhöhung von Zusatzbeiträgen kommen wird, wenn die Bundesregierung ihre Absicht beibehält, den Zuschuss zum Gesundheitsfonds 2022 auf lediglich 7 Milliarden Euro zu begrenzen. Dies vor dem Hintergrund, dass durch die Sonderabgabe an den Gesundheitsfonds 2021, die Kosten der Leistungsgesetze der letzten Jahre und die Anforderungen im Rahmen der Corona-Pandemie die Finanzreserven der Krankenkassen extrem strapaziert werden.
Die KNAPPSCHAFT hat das Projekt „Stark in der Pflege“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, die psychosoziale Gesundheit von Pflegekräften zu fördern. Pflegekräfte sind einer hohen Belastung ausgesetzt, die Corona-Pandemie hat das Problem noch verschärft. Insgesamt haben bereits über 3.000 (angehende) Pflegekräfte aus 28 verschiedenen Krankenpflegeschulen und -häusern an dem Projekt teilgenommen. Die Teilnehmer haben in den Seminaren Wissen und Methoden aus den Bereichen Kommunikation und Konfliktlösung, Resilienz und Selbstwirksamkeit sowie Stress- und Selbstmanagement erlernt. In den kommenden Wochen bedankt sich die KNAPPSCHAFT zudem in Videospots für das Engagement bei Pflegenden.
In der Rentenversicherung sind die vorbereitenden Arbeiten für die Grundrente erfolgreich abgeschlossen worden. Ab Anfang Juli werden die Grundrenten Zug um Zug bearbeitet. Wer Anspruch auf die Grundrente hat, ermittelt die DRV KBS eigenständig. Der Versicherte selbst muss keinen Antrag auf Grundrente stellen und bekommt sie automatisch ausgezahlt, wenn ein Anspruch festgestellt wird.
Kontakt:
Dr. Christiane Krüger
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
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