Werden Sie Versichertenberater
Unsere neuen Umlagesätze ab 1. Januar 2022: U1 = 0,90 Prozent, U2 = 0,29 Prozent
Durch die Umlage U1 und Umlage U2 finanzieren Sie die Erstattung Ihrer Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft.