Aktuell zum 1. Juni 2019: Umlagesatz U2 sinkt auf 0,19 %
Gute Nachrichten für unsere Arbeitgeber. Der Umlagesatz U2 sinkt auf 0,19 %. Und das bei gleichen Leistungen. Natürlich erstatten wir weiterhin 100 Prozent der Aufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.
Die Kosten für die Umlage U1 bleiben unverändert. Mit einem Umlagesatz von 0,90 % und einem Erstattungssatz von 80 Prozent für Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit sind wir eine der günstigsten Ausgleichskassen auch im U1-Verfahren.