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Newsletter
Ausgabe 03/2022 - 15. November 2022
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Betriebsinfo-Newsletter - Nr. 03/2022
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Energiepreispauschale: Auch für Rentnerinnen und Rentner
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Nach den Beschäftigten bekommen nun auch Menschen, die eine gesetzliche Rente erhalten, eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Dabei kann es zu Doppelzahlungen kommen, wenn die Rentenbeziehenden die Energiepreispauschale bereits als Beschäftigte erhalten haben.
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Inflationsausgleich: Steuerfreie Prämie bis zu 3.000 Euro
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Arbeitgeber können ihren Beschäftigten eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung von bis zu 3.000 Euro gewähren.
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Fälligkeitstermine 2023
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Für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge gibt es einen wichtigen Stichtag für Arbeitgeber: Spätestens am drittletzten Bankarbeitstag müssen die Beiträge bei der KNAPPSCHAFT wertgestellt sein. Der Beitragsnachweis muss rechtzeitig vor Fälligkeit übermittelt werden.
>> Alle Termine im Überblick
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Voraussichtliche Sachbezugswerte 2023
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Die amtlichen Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Verpflegung werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Die voraussichtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2023 stehen nun fest.
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rvBEA-Verfahren: Teilverfahren Gesonderte Meldung
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Wird aus einer laufenden Beschäftigung heraus ein Rentenantrag gestellt, fordert die Deutsche Rentenversicherung Informationen über die beitragspflichtigen Entgelte bis Rentenbeginn mit der Gesonderten Meldung an. Dies erfolgt seit dem 1. Juli 2022 ausschließlich elektronisch.
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rvBEA-Verfahren: Bescheinigungsverfahren für Elterngeld
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Elterngeldstellen können seit dem 1. Juli 2022 die erforderlichen Entgeltbescheinigungsdaten elektronisch anfordern. Liegt die Zustimmung der Eltern vor, ist die elektronische Übermittlung für Arbeitgeber, die ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm einsetzen, verpflichtend.
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Hinweis für Seefahrtsbetriebe zur Betriebsnummer
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Ab dem 1. Januar 2023 ist die Betriebsnummer für Seefahrtsbetriebe nicht mehr identisch mit der Unternehmensnummer (bisher Mitgliedsnummer) der Berufsgenossenschaft für Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG-Verkehr).
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Impressum
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Herausgeber:
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KNAPPSCHAFT | 45115 Essen
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Postanschrift:
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KNAPPSCHAFT - Dez. VII.2 | 45115 Essen
Tel. 0355 2902 70799 | montags - freitags 7.00 - 17.00 Uhr |
E-Mail: melde-beitragswesen@kbs.de
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Zuständige Aufsichtsbehörde:
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Bundesamt für Soziale Sicherung | Friedrich-Ebert-Allee 38 | 53113 Bonn
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Redaktion:
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Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Referat 0.5 | Politik, Unternehmenskommunikation und Marketing
Dr. Christiane Krüger (verantwortlich)
Marcus Mühlig | Laura Stankjawitschjute (Internetredaktion und Newsletterversand)
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