Merkblatt zur „Versicherung kraft Ausstrahlung, zur Versicherungspflicht von Seeleuten auf Schiffen unter der Flagge eines Drittstaats nach Art. 11 Absatz 3 Bst. e) der Verordnung (EG) Nr. 883/04 und zur Antragsversicherung für Seeleute auf Schiffen unter ausländischer Flagge“

Merkblatt zur „Versicherung kraft Ausstrahlung, zur Versicherungspflicht von Seeleuten auf Schiffen unter der Flagge eines Drittstaats nach Art. 11 Absatz 3 Bst. e) der Verordnung (EG) Nr. 883/04 und zur Antragsversicherung für Seeleute auf Schiffen unter ausländischer Flagge“

Datum 01.06.2024