Stellungnahme | Knappschaft-Bahn-SeeKNAPPSCHAFT: Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich nicht ohne Erwerbsminderungsmerkmal
KNAPPSCHAFT: Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich nicht ohne Erwerbsminderungsmerkmal
„Vermeidung von Risikoselektion als eine der Voraussetzungen für gleiche Wettbewerbsbedingungen“ – so beschreibt der aktuelle Entwurf zum Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz die Ziele des Risikostrukturausgleichs.
Durch die Verwirklichung dieser Ziele sollen Krankenkassen mit unterschiedlichen Versichertenstrukturen im Hinblick auf Einkommen und Morbidität in die Lage versetzt werden, miteinander in einem fairen Wettbewerb um die beste Versorgung der Versicherten zu treten.
Um diesen fairen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu sichern, sieht der Gesetzesentwurf einige Änderungen in der Systematik des Risikostrukturausgleiches vor.
Die KNAPPSCHAFT begrüßt die Anpassungen ausdrücklich, da diese das Ziel des fairen Wettbewerbs um die beste Versorgung unterstützen (so zum Beispiel die Einführung eines Vollmodells und der Regionalkomponente).
Kritisch sieht die KNAPPSCHAFT allerdings die Streichung des Merkmals der Erwerbsminderung, da dieses eine tragende Säule der Verteilungsgerechtigkeit in der RSA-Systematik darstellt. Es dient zudem der Vermeidung von Risikoselektion und Wettbewerbsverzerrung.
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesversicherungsamt rät nachdrücklich von der ersatzlosenStreichung des Erwerbsminderungsmerkmals ab (Sondergutachten 2017, S.
XXXIII). Zu dieser Empfehlung kommt der Wissenschaftliche Beirat aufgrund folgender Überlegungen:
- Die Streichung des Merkmals führt für die Krankenkassen pro Erwerbsminderungsrentner zu einer vorhersagbaren …