Werden Sie Versichertenberater
Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
Mitspracherecht für Versicherte und Arbeitgeber
In der Selbstverwaltung der Sozialversicherung gestalten Versicherte und Arbeitgeber die Verwaltung aktiv mit. Sie ist damit ein Grundstein der Demokratie.
Zur Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) gehören:
- die Vertreterversammlung,
- der Vorstand,
- die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater,
- die Regionalausschüsse und
- die Widerspruchsausschüsse der Widerspruchsstelle.
Die Vertreterversammlung und der Vorstand haben sich im Rahmen der XIII. Sozialversicherungswahlperiode am 28. September 2023 neu gebildet.
Die nächste Sozialversicherungswahl, bei der Versicherte und Arbeitgeber ihre Vertreterinnen und Vertreter wählen, findet 2029 statt. Die Wahlen erfolgen nach dem Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) bzw. der Wahlordnung für die Sozialversicherungswahlen (SVWO) und finden alle sechs Jahre statt.
Die Organe und Aufgaben der Selbstverwaltung
"Das Parlament"
"Die Regierung"
Stellen für Verwaltungsvorverfahren
Beratung bei lokalen Angelegenheiten
Auskunft und Beratung vor Ort
Veröffentlichungen der Selbstverwaltung