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Die Widerspruchsstelle und ihre Widerspruchsausschüsse
Unparteiische Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen
Die Vertreterversammlung hat in Bochum eine Widerspruchsstelle errichtet. Die Widerspruchsstelle führt verwaltungsseitige Vorverfahren durch.
Bundesweit ist die Widerspruchsstelle in mehrere Widerspruchsausschüsse unterteilt. Diese setzen sich aus ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber zusammen. Sie haben eine wichtige Kontrollfunktion.
Ist jemand mit einem Bescheid der Rehabilitation, der Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung nicht einverstanden, kann er innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Er kann dann darauf vertrauen, dass der Widerspruchsausschuss den Bescheid noch einmal überprüft. Dieses sogenannte Verwaltungsvorverfahren entlastet die Gerichte. Außerdem kann die Verwaltung dadurch die im Widerspruch vorgebrachten Argumente berücksichtigen und ihre Entscheidung noch einmal umfassend überprüfen.
Übersicht über die Widerspruchsausschüsse
Angelegenheiten der Sozialversicherung
62 Widerspruchsausschüsse
Angelegenheiten des Ausgleichs von Arbeitgeberaufwendungen
1 Widerspruchsausschuss
Angelegenheiten der Seemannskasse
1 Widerspruchsausschuss
Angelegenheiten der Selbstverwaltung
1 Widerspruchsausschuss
Angelegenheiten der Renten-Zusatzversicherung
1 Einspruchsausschuss
Angelegenheiten der Künstlersozialversicherung
1 Widerspruchsausschuss