Werden Sie Versichertenberater

Die Regionalausschüsse

Ganz nah dran: Selbst­ver­wal­tung vor Ort

Die Regionalausschüsse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) dienen als Beratungsgremien. Ihre Mitglieder setzen sich aus ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber zusammen. Sie sind Bindeglied zwischen dem Vorstand und Geschäftsführung auf der einen sowie Versicherten und Betrieben auf der anderen Seite. Inhaltlich befassen sie sich mit örtlich aktuellen Themen und unterstützen den Vorstand bei der Arbeit.

Die Zuständigkeiten der Regionalausschüsse entsprechen denen der Regionaldirektionen und der Hauptverwaltung.

Die Regionalausschüsse der KBS im Überblick

RegionalausschussZuständigkeitsbereich
Regionalausschuss Berlin (mit Sitz in Berlin)nördlicher Teil von Brandenburg
Regionalausschuss Chemnitz (mit Sitz in Chemnitz)Sachsen
Regionalausschuss Cottbus (mit Sitz in Cottbus)Sachsen-Anhalt, südlicher Teil von Brandenburg
Regionalausschuss Frankfurt (mit Sitz in Frankfurt am Main)Hessen, Thüringen
Regionalausschuss Hauptverwaltung (mit Sitz in Bochum)Nordrhein-Westfalen
Regionalausschuss München (mit Sitz in München)Bayern, Baden-Württemberg
Regionalausschuss Nord (mit Sitz in Hamburg)Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen
Regionalausschuss Saarbrücken (mit Sitz in Saarbrücken)Saarland, Rheinland-Pfalz

Regionalausschüsse der KBS: Starke Unterstützung für den Vorstand

Dies sind die Haupttätigkeiten der Regionalausschüsse:

  • Verbindungen zu Sozialpartnern auf regionaler Ebene pflegen,
  • Maßnahmen zur gesundheitlichen Prävention begleiten,
  • Konzepte der medizinischen, pflegerischen und betreuenden Versorgung unterstützen,
  • beratend gegenüber Vorstand und Geschäftsführung Stellung nehmen,
  • Versorgungsverträge mit Krankenhäusern abschließen,
  • praktische Knappschaftsärzte, -fachärzte und -zahnärzte zulassen,
  • Leistungserbringer von Kranken- und Haushaltspflege sowie von Heil- und Hilfsmitteln, Krankentransportunternehmen und Pflegeleistungen zulassen,
  • regionale Organisationsstrukturen optimieren,
  • Ansprüche auf Erlass klären.