Gleichstellungsbeauftragte der Knappschaft-Bahn-See
Gleichstellung bei der Knappschaft-Bahn-See verwirklichen
Frauen und Männer sind im Berufsleben noch immer nicht vollkommen gleichgestellt. Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) schafft daher eine rechtliche Grundlage für die Gleichstellung in der Bundesverwaltung.
Die Ziele des Gesetzes: Es soll bestehende Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, insbesondere von Frauen, beseitigen und künftige Benachteiligungen verhindern. Außerdem soll das Gesetz die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf fördern.
Die Gleichstellung ist der Knappschaft-Bahn-See ein zentrales Anliegen. Daher verfolgen die Gleichstellungsbeauftragten der KBS und ihre Stellvertreterinnen aktiv die Integration von Genderaspekten auf allen Ebenen der KBS. Auch eine geschlechtergerechte Sprache ist ein effizientes Mittel zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Der Begriff „Gender Mainstreaming" fällt häufig im Zusammenhang mit Gleichstellung. Gender Mainstreaming bedeutet, dass bei der Aufstellung von Regelungen deren Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern allumfassend berücksichtigt werden. Dies gilt für alle Arten von Regelungen, nicht nur für Regelungen mit einem ausdrücklichen Gleichstellungsziel.
Gleichstellung bei der Knappschaft-Bahn-See: die Gleichstellungsbeauftragten
Wahl, Amtszeit und Zuständigkeit
Die weiblichen Beschäftigten wählen die Gleichstellungsbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen für eine vierjährige Amtszeit. Nach der Wahl werden sie durch die Dienststellenleitung bestellt und ihnen unmittelbar zugeordnet. Sie haben ein Vortrags- und Initiativrecht und sind in der Ausübung ihrer Aufgaben weisungsfrei.
Die Gleichstellungsbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen dürfen keiner Personalvertretung angehören.
Für den Bereich der Hauptverwaltung, bundesweit für die Sozialmedizinischen Dienststellen sowie für die Rehabilitationskliniken ist eine Gleichstellungsbeauftragte mit ihren beiden Stellvertreterinnen zuständig.
Jede Regionaldirektion der KBS wird durch eine Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertreterin betreut.
Aufgaben
Die Gleichstellungsbeauftragte überwacht die Einhaltung und Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Sie schützt die Beschäftigten vor Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechts, insbesondere Frauen. Die Gleichstellungsbeauftragte schützt auch Frauen, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, vor einer Benachteiligung.
In ihrer Funktion berät und unterstützt sie Frauen in Einzelfällen bei beruflicher Förderung.
Bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf berät und unterstützt sie Frauen und Männer. Darüber hinaus schützt sie alle Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Generell wirkt die Gleichstellungsbeauftragte bei allen personellen - wie zum Beispiel bei Abordnungen, Versetzung oder Einstellungen -, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten mit.
Ziele
Die Gleichstellung bei der Knappschaft-Bahn-See überwachen die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen. Sie setzen sich ein für:
- mehr Frauen in Führungspositionen
- Telearbeitsplätze für Mitarbeitende mit Familien-/Pflegeaufgaben
- Mobiles Arbeiten in Ausnahmesituationen
- Personalentwicklungskonzepte und -maßnahmen
- Fortbildungsangebote für Frauen
- Gender Mainstreaming und Geschlechtergerechtigkeit in allen Hierarchieebenen
- die Verankerung von geschlechterspezifischen Zielvorgaben im Gleichstellungsplan und dessen Umsetzung
- eine ganzheitlich an Gleichstellung orientierte Hauskultur durch Einzelberatung, Mitwirkung an internen Gremien, Projekten usw.
Unterstützungsangebote für die Beschäftigten der KBS
Die Gleichstellungsbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen bieten den Beschäftigten der KBS diverse Angebote zur Unterstützung:
- Elternzeitberatungen
- Beratungen zur beruflichen Entwicklung
- Konfliktberatungen
- Hilfe im Zuge der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
- Veranstaltungsreihen (Frauenversammlungen, Vortragsreihen etc.)