Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Knappschaft-Bahn-See
Aufgaben und Zuständigkeiten
Die Mitglieder der Geschäftsführung leiten hauptamtlich die laufenden Verwaltungsgeschäfte. Darüber hinaus vertreten sie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Sie vertreten die Interessen der KBS sowie ihrer Versicherten.
Für den Krankenversicherungsträger KNAPPSCHAFT vertritt die Geschäftsführung auf der Ebene der Spitzenverbände die Sachentscheidungen über Fragestellungen mit bundesweiter Relevanz. In dieser Funktion gestaltet die Geschäftsführung der Knappschaft-Bahn-See die Sozialpolitik mit.
Gemeinsam beraten und beschließen die Mitglieder der Geschäftsführung über die Zuständigkeiten jedes Mitglieds, über Vorlagen an den Vorstand und dessen Ausschüsse sowie an die Vertreterversammlung und deren Kommissionen. In regelmäßigen Dienstbesprechungen entscheidet die Geschäftsführung über die wichtigsten Geschäftsvorgänge sowie Angelegenheiten, die mehrere Referate bzw. Abteilungen betreffen. Die Geschäftsführung der Knappschaft-Bahn-See hält zudem Dienstbesprechungen mit den Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern sowie den Leiterinnen und Leitern der Regionaldirektionen ab.
Den Selbstverwaltungsorganen gegenüber ist die Geschäftsführung auskunftspflichtig. Sofern erforderlich, setzt sie die Beschlüsse der Selbstverwaltungsorgane um.
Die vollständigen Aufgaben der Geschäftsführung sind festgelegt in der „Geschäftsordnung der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)“.