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Die KNAPP­SCHAFT hilft Hoch­was­se­ropfern

(Saarbrücken, Mai '24)

Im Mai 2024 sind durch starke Regenfälle mit Überschwemmungen und Hochwasser im Saarland sowie in Teilen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg viele Sachschäden entstanden. Wohnungen, Häuser und Betriebe sind durch die Wassermassen beschädigt oder gar zerstört worden.

Die KNAPPSCHAFT und die Minijob-Zentrale, beide Töchter des Verbunds der deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, lassen die Betroffenen auch in dieser schlimmen Zeit nicht alleine. Arbeitgebern, die durch diese Katastrophe ihre Beiträge an die KNAPPSCHAFT oder die Minijob-Zentrale aktuell nicht entrichten können, wird im Rahmen von Beitragsstundungen unbürokratisch und schnell Hilfe angeboten. Das bedeutet, dass Betroffene ihre Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt entrichten können. Die Regelung gilt analog für Mitglieder der GKV, die ihre Beiträge selbst zu zahlen haben und nun unvorhergesehene Zahlungsprobleme und damit auch Vollstreckungsprobleme bekommen.

Stundung muss beantragt werden

Wichtig ist, dass das Aufschieben der Beiträge nicht einfach so passiert, sondern ein Antrag gestellt werden muss. „Unsere Mitarbeitenden sind angehalten, die Kritierien für den Anspruch auf Stundung der Beiträge möglichst unbürokratisch zu prüfen“, erklärt Gerrith Kiefaber, Leiterin der Regionaldirektion der Knappschaft-Bahn-See das Vorgehen. „Normalerweise kann eine Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen nur gegen Sicherheitsleistungen erfolgen. Darauf wird aber wegen der besonderen Ausnahmesituation verzichtet“, so Kiefaber weiter.

Anträge auf Stundung der Beiträge sind sowohl auf der Internetseite der KNAPPSCHAFT als auch auf der der Minijob-Zentrale zum Download hinterlegt:

www.kbs.de/hochwasser

www.minijob-zentrale.de/hochwasser

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