Millionenförderung für die Selbsthilfe

Die KNAPPSCHAFT fördert Selbsthilfegruppen.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen und Thüringen stellen zur Pauschalförderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im laufenden Jahr gut 8,8 Millionen Euro in den beiden Bundesländern bereit. Davon profitieren Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Einschränkungen und deren Angehörige.

70 Prozent des Geldes fließt im Rahmen einer Kooperation der gesetzlichen Krankenkassen. In der Pauschalförderung erhalten Selbsthilfegruppen sowie -organisationen Zuschüsse für ihre Informations- und Beratungstätigkeit. Darunter fallen regelmäßige Kosten für Miete, Porto,Telefon, Internet, Büroausstattung, Medien, Fortbildungen sowie Reisekosten.

Mehr als 4,2 Millionen Euro wurden auf diese Weise im vergangenen Jahr in Hessen ausgezahlt. 636 Selbsthilfegruppen erhielten auf Antrag mehr als 900.000 Euro. Knapp 1,5 Millionen Euro gingen an 47 hessische Landesorganisationen der Selbsthilfe, Zusammenschlüssen von Selbsthilfegruppen auf Landesebene. Weiter haben 22 regional tätige Selbsthilfekontatkstellen zur Unterstützung von Selbsthilffegruppen mehr als zwei Millionen Euro erhalten.

In Thüringen wurden 2024 rund 2,26 Millionen Euro pauschaler Fördermittel ausgezahlt. Hier ging Geld an 398 Selbsthilfegruppen, 32 Selbsthilfelandesverbände und 22 Kontaktstellen. Der Topf für das laufende Jahr ist mit annährend 2,33 Millionen Euro gefüllt. In Hessen sind es sogar knapp 6,46 Millionen Euro.

Selbsthilfegruppen helfen Menschen, sich mit ihrer Krankheit auseinanderzusetzen und zu lernen, mit dieser umzugehen. Menschen mit psychischen Problemen, chronisch Kranke und Menschen mit Behinderung bekommen auf Augenhöhe Rat und Hilfestellung. Das Ziel der Selbsthilfe ist die Verbesserung der Lebensqualität jedes Einzelnen und die Überwindung der mit vielen chronischen Krankheiten und Behinderungen einhergehenden Isolation und gesellschaftlichen Ausgrenzung. Daher fördern die gesetzlichen Krankenkassen die wichtige Arbeit dieser Einrichtungen.

In Hessen sowie Thüringen gilt der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes vom 21. Oktober 2022. Ein Begleitheft mit Hinweisen auf die wichtigsten Neuerungen und Formulare für die Gemeinschaftsförderung in Hessen finden Sie unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de. Anträge für die kassenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen können an folgende Adresse geschickt werden: GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen, Postfach 1533, 61285 Bad Homburg

Anträge für die Projektförderung können ganzjährig gestellt werden. In Hessen stehen 2025 bei der KNAPPSCHAFT dafür 14.534 Euro zur Verfügung. In Thüringen sind es 2025 rund 15.414 Euro. Formulare sind online unter www.hessen.knappschaft.de sowie unter www.thueringen.knappschaft.de verfügbar oder bei der KNAPPSCHAFT (Antonella Aiese-Prestino) Tel. 069 7430 1905; antonella.aiese-prestino@kbs.de erhältlich.

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