Der Sozialmedizinische Dienst
Bei Anträgen auf medizinische und berufliche Rehabilitation oder im Zusammenhang mit einem Rentenverfahren kommen sie ins Spiel: Die Ärzte des Sozialmedizinischen Dienstes der Knappschaft-Bahn-See. Sie erstellen unabhängige Gutachten. Etwa wenn es um Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderungsrente oder Pflegebedürftigkeit geht.
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Der Sozialmedizinische Dienst der KBS
Der Sozialmedizinische Dienst der KBS hat deutschlandweit 27 Standorte. Er ist zuständig für die Erstellung unabhängiger medizinischer Gutachten. Zum Beispiel bei Antragsverfahren auf medizinische Rehabilitation, berufliche Rehabilitation oder Erwerbsminderungsrente. Der Sozialmedizinische Dienst beurteilt auch, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Zudem erstellt er Stellungnahmen dazu, ob zum Beispiel ambulante Vorsorgeleistungen oder häusliche Krankenpflege erforderlich sind.
Die Erstellung der Gutachten erfolgt beim SMD entweder nach Aktenlage oder nach einer körperlichen Untersuchung. Unser Personal in der Sozialmedizin umfasst nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern auch medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten, Pflegefachkräfte, Verwaltungsangestellte und mehr. Für die Krankenversicherung ist der SMD gemäß § 283a SGB V der Medizinische Dienst.