Hilfsmittelanbieter?

Al­les Wich­ti­ge auf ei­nen Blick

Sie brauchen Infos zum Thema Präqualifizierung, wollen sich über unsere Vertragsabsichten oder das Thema elektronischer Kostenvoranschlag bei der
KNAPPSCHAFT informieren? Vieleicht suchen Sie aber auch einen Ansprechpartner zu einer vertraglichen Frage?
Dann sind Sie hier richtig. Wir haben die wichtigen Informationen nachfolgend für Sie zusammengestellt.

News

Stand: 01.02.2025

Änderung der Zuständigkeit für die Hilfsmittelabrechnung für das Bundesland Hessen

Für das Bundesland Hessen ändert sich ab dem 1. Februar 2025 die Zuständigkeit für die Abrechnungen von Hilfsmitteln. Leistungserbringer mit Betriebssitz in Hessen bearbeitet ab diesem Datum die Abrechnungsstelle in Recklinghausen. Urbelege dieser Leistungserbringer sind an die

KNAPPSCHAFT
Fachzentrum für Hilfsmittel - Abrechnung
Westerholter Weg 84
45657 Recklinghausen

zu senden. Für alle übrigen Bundesländer (außer Hessen und NRW) bleibt die Abrechnungsstelle Saarbrücken nach wie vor zuständig.

Bitte berücksichtigen Sie diese Änderung, damit eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Rechnungen sichergestellt ist.

Die Änderung in der Kostenträgerdatei zum 1. Februar 2025 ist bereits abrufbar unter
https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer/kostentraegerdateien_sle/kostentraegerdateien.jsp

Stand: 01.01.2025

Sie fragen - wir antworten: Unser FAQ

Um Sie rund um die Themen Verträge, Hilfsmittelanträge und elektronische Kostenvoranschläge (eKV) sowie DTA-Abrechnungen zu begleiten, stellen wir Ihnen hier auf unserer Internetpräsenz interessante Informationen bereit. Darüber hinaus finden Sie in unserem FAQ Antworten auf die häufigsten von Hilfsmittel-Leistungserbringern gestellten Fragen.

FAQ - Häufig von Hilfsmittel-Leistungserbringern gestellte Fragen -Stand 01.01.2025- (PDF, 240KB)

Stand: 16.12.2024

eKV-Rücksendung bei genehmigungsfreien Produktbereichen

Auch bei grundsätzlich genehmigungsfreien Versorgungen, kann in bestimmten Fällen ein Kostenvoranschlag erforderlich sein. Z. B. bei Mehrfachversorgung oder Versorgungen vor Ablauf eines Garantiezeitraumes.

Bitte prüfen Sie immer vor dem Einreichen eines Kostenvoranschlages, ob nach den vertraglichen Regelungen zu dem Produktbereich tatsächlich ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Nur in diesen Fällen ist von Ihnen in der Notiz/Bemerkung zum elektronischen Kostenvoranschlag ein Hinweis für den Grund des Kostenvoranschlags einzutragen. Wird der Fall dennoch als genehmigungsfrei zurückgegeben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachzentrum für Hilfsmittel auf.

Zu diesem Thema sowie anderen Themen unserer Zusammenarbeit in den Bereichen Vertrag, Genehmigung und Abrechnung finden Sie Antworten in unserem FAQ - Häufig von Hilfsmittel-Leistungserbringern gestellte Fragen -Stand 01.01.2025- (PDF, 240KB).

Stand: 02.12.2024

Sachstandsanfrage über das eKV-Mitteilungswesen

Nutzen Sie für eine Sachstandsanfrage bitte ausschließlich das eKV-Mitteilungswesen innerhalb ihres eingereichten eKVs. Diese wird auf dem schnellsten Wege an den zuständigen Ansprechpartner übermittelt. Keinesfalls sollten Sie den Vorgang als erneuten eKV zur Erinnerung einreichen oder per Telefax erinnern. Dies würde die Bearbeitung nur unnötig verzögern. Sie erhalten so schnell wie möglich eine Rückmeldung von uns.