Ansprechpartner für Hilfsmittel-Abrechnungen

Abrechnungen für den Leistungsbereich Hilfsmittel sind der KNAPPSCHAFT elektronisch per DTA zu übertragen (§ 302 SGB V und 105 SGB XI). Die rechnungsbegründenden Unterlagen (Begleitzettel für Urbelege, Genehmigung und Verordnung) sind den Abrechnungsstellen zu übersenden, sofern wir in den vertraglichen Regelungen nicht etwas anderes geregelt haben.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Rechnungen in unserer Abrechnungsstelle nur dann abschließend bearbeiten können, wenn die elektronischen Abrechnungsdaten fehlerfrei übermittelt wurden und die rechnungsbegründenden Unterlagen vorliegen.

Für die Bezahlung Ihrer Rechnungen über Hilfsmittel gilt folgende Zuständigkeitsregelung:

  • Für rechnungslegende Betriebssitze Ihres Unternehmens, die ihren Sitz innerhalb Nordrhein-Westfalens und Hessen haben, ist zuständig die:

    KNAPPSCHAFT
    Fachzentrum für Hilfsmittel
    Abrechnung
    Westerholter Weg 84
    45657 Recklinghausen

    Tel.: 02361 5807-55

  • Für rechnungslegende Betriebssitze Ihres Unternehmens, die ihren Sitz außerhalb Nordrhein-Westfalens und Hessen haben, ist zuständig die:

    KNAPPSCHAFT
    Fachzentrum für Hilfsmittel
    Abrechnung
    St. Johanner Straße 46/48
    66111 Saarbrücken

    Tel.: 0681 9822-9190


Bei Fragen zum Bearbeitungsstand oder zur eventuellen Kürzung Ihrer Rechnung besuchen Sie unsere Seite zum Datenaustausch.