Ansprechpartner für Hilfsmittel-Abrechnungen
Den Leistungsbereich Hilfsmittel rechnet die KNAPPSCHAFT bevorzugt über den elektronischen Übermittlungsweg ab. Die rechnungsbegründenden Unterlagen (wie Verordnung oder Genehmigungen und auch Begleitzettel für Urbelege) benötigen wir jedoch zur Begleichung Ihrer Rechnung in unseren Abrechnungsstellen.
Bitte beachten Sie, dass wir die Rechnung in der Abrechnungsstelle nur bearbeiten können, wenn die elektronischen Abrechnungsdaten fehlerfrei im System zur Verfügung stehen und die rechnungsbegründenden Unterlagen vorliegen.
Für die Bezahlung Ihrer Rechnungen über Hilfsmittel gilt folgende Zuständigkeitsregelung:
- Für rechnungslegende Betriebssitze Ihres Unternehmens, die ihren Sitz innerhalb Nordrhein-Westfalens haben, ist zuständig die:
KNAPPSCHAFT
Fachzentrum für Hilfsmittel
Abrechnung
Westerholter Weg 84
45657 Recklinghausen
Tel.: 02361 5807-55
- Für rechnungslegende Betriebssitze Ihres Unternehmens, die ihren Sitz außerhalb Nordrhein-Westfalens haben, ist zuständig die:
KNAPPSCHAFT
Fachzentrum für Hilfsmittel
Abrechnung
St. Johanner Straße 46/48
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681 4002-0
Bei Fragen zum Bearbeitungsstand oder zur eventuellen Kürzung Ihrer Rechnung besuchen Sie unsere Seite zum Datenaustausch.