Der elektronische Datenaustausch (eDA) mit der KNAPPSCHAFT
Wissenswertes zur elektronischen Abrechnung nach § 302 SGB V und § 105 SGB XI
Das GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) verpflichtet Leistungserbringer dazu, Abrechnungen mittels elektronischer Datenübertragung oder elektronisch verwertbarer Datenträger an die Krankenkassen zu übermitteln. Dies ist festgelegt in §§ 301a und 302 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V).
Um Sie effektiv beim elektronischen Datenaustausch zu begleiten, hat die KNAPPSCHAFT auf in verschiedenen Bereichen Informationen und Wissenswertes für Beteiligte zusammengestellt.
Zu welchem elektronischem Datenaustauschverfahren wünschen Sie weitere Informationen?
Der elektronische Datenaustausch
Der elektronische Datenaustausch