Zulassungsverfahren zur Abrechnung

Die Abrechnung nach § 302 SGB V sieht ein sogenanntes Zulassungsverfahren vor – hier finden Sie weitere interessante Informationen dazu.

Elektronische Datenübermittlung: Das Erprobungsverfahren

Zusätzliche Erstellung einer Papierrechnung

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur elektronischen Abrechnung nach § 302 SGB V kann es bei der Verarbeitung zu Fehlern kommen. Damit Ihnen dadurch keine Nachteile entstehen, erzeugen Sie (bzw. Ihre Branchensoftware/Ihr Dienstleister) neben der elektronischen Abrechnung eine konventionelle Papierrechnung.

Diese beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Bezahlung der Rechnung (inklusive rechnungsbegründender Unterlagen). Die vollständige Papierrechnung übersenden Sie bitte – wie bisher – an die für Sie zuständige Abrechnungsstelle der KNAPPSCHAFT.

Hinweis:
Während des Erprobungsverfahrens der elektronischen Datenübermittlung erfolgt die Bezahlung ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Papierrechnung.

Erzeugen von Erprobungsdaten

Die Erprobungsdaten werden im Rahmen festgelegter Prüfstufenkonzepte strukturell und inhaltlich geprüft – gemäß der Vorgaben der zum Verfahren gehörenden Technischen Anlage.

Ihre Erprobungsdaten werden nicht zur Begleichung Ihrer Rechnung herangezogen. Das heißt, diese liegen nicht der Abrechnungsstelle vor. Die maschinellen Daten werden ausschließlich zentral bei der KNAPPSCHAFT in Bochum geprüft.

Übermittlung der elektronischen Daten

Die KNAPPSCHAFT hat einen Dienstleister mit der Annahme und Weiterleitung der elektronischen Abrechnungsdaten beauftragt.
Die Erprobungs- und Abrechnungsdaten übermitteln Sie bitte ab sofort an unseren beauftragten Dienstleister. Die Kontaktdaten finden Sie hier unter dem Punkt "Adressen und Institutionskennzeichen für die Übermittlung der elektronischen Abrechnungsdaten".

Elektronische Datenübermittlung: Informationen zur Datenannahme

Die Datenannahmestelle

Die Datenannahmestelle für alle elektronischen Abrechnungsdaten nach § 302 SGB V, die für die KNAPPSCHAFT bestimmt sind, ist die BITMARCK Service GmbH.

Adressen für die Übermittlung von Daten

Postalische Übermittlung von Datenträgern

Sofern Sie für die elektronische Datenübermittlung Datenträger (z. B. Diskette oder CD-ROM) benutzen möchten, senden Sie diese bitte ausschließlich an die nachfolgende Adresse:

BITMARCK Service GmbH
Postfach 100453
45004 Essen

Übermittlung der Daten per E-Mail

Sie erfüllen alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen? Dann senden Sie Ihre entsprechend Pkt. 3.2.1 der Schnittstellenspezifikation aufgebaute E-Mail mit den angehängten Dateianlagen (je E-Mail ein verschlüsselter Nutzdatensatz mit dem für ihn gebildeten Auftragsdatensatz) bitte an diese E-Mail-Adresse:

le@bitmarck-daten.de

Physikalischer Empfänger - Institutionskennzeichen der BITMARCK Service GmbH

Zur Übermittlung der Daten auf den oben genannten Verfahrenswegen zur BITMARCK Service GmbH (der Datenannahmestelle für elektronische Daten) benötigen Sie das IK des physikalischen Empfängers. Da die BITMARCK Service GmbH erweiterte Servicefunktionalitäten der KNAPPSCHAFT wahrnimmt, ist hier das IK der KNAPPSCHAFT einzutragen. Das IK lautet:
10 99 0500 3

Logischer Empfänger: Das Institutionskennzeichen (IK) der KNAPPSCHAFT

Damit die Daten nach Erreichen der Datenannahmestelle BITMARCK Service GmbH der korrekten Kasse zugeordnet und weitergeleitet werden können, benötigen Sie das IK der KNAPPSCHAFT.

Dieses IK wird auch zur korrekten Entschlüsselung der Abrechnungsdaten bei der KNAPPSCHAFT benötigt (entschlüsselungsbefugter Empfänger). Das IK ist identisch mit dem IK des physikalischen Empfänger und lautet:
10 99 0500 3

Fehler in der Abrechnung?

Feh­ler­an­schrei­ben zur elek­tro­ni­schen Ab­rech­nung

Fehler können in allen Phasen der Verarbeitung auftreten. Sollte Ihre Abrechnung mal von einem Fehler betroffen sein, so ist das kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie Informationen und Ansprechpartner.

Fehler bei der Datenverarbeitung

Wenn Fehler während der Datenverarbeitung auftreten, bekommen Sie eine Fehlerinformation der KNAPPSCHAFT.

Bei der Datenverarbeitung kann es aufgrund des vorgegebenen Prüfstufenkonzeptes zu einer Vielzahl verschiedener Fehler kommen. Exemplarisch haben wir hier einige Fehlerszenarien aufgeführt:

  • Die Datenlieferung kann aufgrund eines Fehlers nicht entschlüsselt werden, sodass der Dateiinhalt (sämtliche Nutzdaten wie Rechnungsnummer oder Rechnungsdatum) nicht von der KNAPPSCHAFT ausgelesen werden kann.
  • Die Datenlieferung enthält eine ungültige Struktur. Die zu übermittelnden Nutzdaten müssen den in der Technischen Anlage beschriebenen Strukturen und Inhalten entsprechen.
  • Von Ihnen angegebene Positionsnummern sind nicht in unserem Leistungskatalog hinterlegt. Sie dürfen nur Leistungen abrechnen, für die Sie einen Vertrag mit der KNAPPSCHAFT geschlossen haben und die in Ihrem Vertrag mit Positionsnummer aufgeführt sind.

Haben Sie Fragen zu Fehlermeldungen aus der Datenannahme oder zur Datenverarbeitung? Dann hilft Ihnen das Service Center der KNAPPSCHAFT unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0200 505 gerne weiter.

Fragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Rechnung

Fragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Rechnung oder zu eventuellen Kürzungen beantwortet Ihnen gerne die für Ihre Abrechnung zuständige Abrechnungsstelle. Diese können Sie dem PDF-Dokument

Elektronische Datenübermittlung von Abrechnungsdaten an die KNAPPSCHAFT: Ergänzende Informationenfür IK-basierte Verfahren entnehmen.

Korrektur der Datenlieferung 

Falls Sie eine Fehlermitteilung erhalten, reichen Sie bitte eine korrigierte Fassung Ihrer Datenlieferung ein. Dazu sind Sie laut den Richtlinien und Vorgaben  zum Datenaustausch (wie z. B. der Technischen Anlage) verpflichtet.

Das Konzept der Prüfstufen in der elektronischen Datenübermittlung

Das Prüfstufenkonzept der Technischen Anlage sieht insg. 4 Prüfstufen vor. Fehler in den Prüfstufen 1 bis 3 führen immer zur Abweisung der (Gesamt-)Datei. Nachfolgend finden Sie allgemeine Erläuterungen zu den Prüfstufen.


Bei jeder Abweisung Ihrer Datei erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung unter Angabe des Fehlers.

Prüfstufe 1 - Prüfung von Datei und Dateistruktur
Die Dateien werden auf ihre physikalische Lesbarkeit, korrekte Reihenfolge und Syntax der Kopf- und Endsegmente sowie auf Gültigkeit der Kommunikationspartner geprüft.

Prüfstufe 2 - Prüfung der Syntax
Je Datensatz wird die Reihenfolge der Segmente in Abhängigkeit des Leistungserbringersammelgruppenschlüssels geprüft. Innerhalb eines Segmentes erfolgen die Prüfungen auf Feldebene in Bezug auf Typ, Länge und Vorkommen.

Prüfstufe 3 - Formale Prüfungen auf Datenelementinhalte
Die einzelnen Datenelemente eines Segmentes werden auf plausiblen Inhalt geprüft (z. B. Datum, Uhrzeit). Schlüsselausprägungen müssen im Hinblick auf das Schlüsselverzeichnis korrekt sein. Zudem erfolgen Kombinationsprüfungen über mehrere Felder.

Prüfstufe 4 - Prüfung im Fachverfahren der KNAPPSCHAFT
Datenelemente werden auf vertrags-, versicherungs- und leistungsrechtliche Fehlerfreiheit (z. B. Positionsnummern oder Einzelpreise) geprüft.

Kostenträgerkennungen und Kostenträgerdateien

Ak­tu­el­le Kos­ten­trä­ger­da­tei­en für kor­rek­ten Da­ten­fluss

Der Kostenträgerdatei (mit den Kostenträgerkennungen der KNAPPSCHAFT) ist für alle elektronischen Abrechnungsverfahren wichtig, denn sie steuert den Datenfluss (ähnlich Anschrift und Postleitzahl einer Briefsendung). So sorgt sie dafür, dass Ihre Abrechnungsdaten, aber auch die rechnungsbegründenden Unterlagen immer den richtigen Adressaten (Kostenträger) bei der KNAPPSCHAFT erreichen.

Benutzen Sie in Ihrem eigenen Interesse stets die aktuellste Kostenträgerdatei.

Die folgende Kostenträgerdatei ist im EDIFACT Format* erhältlich und ist zum Import beziehungsweise zum Update Ihrer Abrechnungssoftware gedacht. Die Datei können Sie hier herunterladen.
 

Bei Unsicherheiten oder Rückfragen zu diesem Sachverhalt empfehlen wir, Ihren Softwareanbieter, Dienstleister oder Ihre IT-Abteilung zu kontaktieren.

*Das EDIFACT Format ist ein branchenübergreifender internationaler Standard für das Format elektronischer Daten im Geschäftsverkehr. Dieses Format setzen alle Partner in der elektronischen Abrechnung nach § 302 SGB V ein.

Ihre zuständige Abrechnungsstelle

Die für Ihren Abrechnungsbereich zuständige Abrechnungsstelle der KNAPPSCHAFT finden Sie in dem PDF-Dokument Elektronische Datenübermittlung von Abrechnungsdaten an die KNAPPSCHAFT: Ergänzende Informationen für IK-basierte Verfahren . Hierfür benötigen Sie lediglich den Leistungsbereich und das Bundesland, in dem Sie (als Leistungserbringer) Ihren Sitz haben.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist für die Genehmigung von Kostenvoranschlägen zuständig?

Den zuständigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen können Sie dem Formular Dienststellensuche entnehmen. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen unter der Rufnummer 0800 0200 505 zur Verfügung.

Muss ich als Besitzer mehrerer Zweigstellen alle IKs bei der Anmeldung angeben?

Ja. Bei der Anmeldung ist es sehr wichtig, dass Sie uns die Institutionskennzeichen aller Ihrer Zweigstellen mitteilen.

Wohin schicke ich meine rechnungsbegründenden Unterlagen?

Die rechnungsbegründenden Unterlagen senden Sie bitte an die für Ihre Abrechnung zuständige Abrechnungsstelle. Welche das ist, entnehmen Sie bitte dem Dokument Elektronische Datenübermittlung von Abrechnungsdaten an die KNAPPSCHAFT: Ergänzende Informationen für IK-basierte Verfahren.

Wenn Sie bereits in Papierform mit der KNAPPSCHAFT abgerechnet haben, ändert sich für Sie nicht die Zuständigkeit. Die Abrechnungsstelle, die Ihre Papierrechnung bearbeitet hat, ist auch für die elektronische Abrechnung zuständig.

Ich wurde über einen Fehler in meiner Abrechnungsdatei informiert. Was nun?

Bitte korrigieren Sie den Fehler in Ihrer Abrechnung und senden die Datei unter der gleichen Rechnungsnummer erneut an unsere Datenannahmestelle. Sollte eine Anpassung Ihrer Abrechnungssoftware notwendig sein, so wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Softwarehersteller.

Muss ich bei Umzug / neuer Bankverbindung etc. die KNAPPSCHAFT informieren?

Ja. Bitte teilen Sie uns unbedingt Änderungen Ihrer Anschrift, der Kontaktdaten oder auch Ihrer Bankverbindung mit.

Zu Ihrer Anmeldung erhalten Sie ein Änderungsformular von der KNAPPSCHAFT, mit dem Sie uns Änderungen Ihrer Kontaktdaten einfach mitteilen können. Bitte teilen Sie Änderungen auch unverzüglich der SVI in Sankt Augustin mit. Unter folgender Adresse können Sie die SVI kontaktieren:

Sammel- & Verteilstelle IK (SVI)
Der Arbeitsgemeinschaft
Institutionskennzeichen
Alte Heerstr. 111

53757 St. Augustin

Telefon: 02241 2311800
Telefax: 02241 2311334

Führt die KNAPPSCHAFT ein Testverfahren mit den Leistungserbringern durch?

Ja. Die KNAPPSCHAFT führt mit jedem Leistungserbringer ein Testverfahren durch. Dies bedeutet, dass wir die ersten Datenlieferungen von Ihnen als Testdateien ansehen, die noch keine Zahlungen in unseren Abrechnungsstellen auslösen. Während dieses Testverfahrens werden Ihre Rechnungen weiterhin in Papierform manuell bezahlt, eine Kürzung nach § 303 Abs. 3 SGB V findet während des Testverfahrens nicht statt.

Wenn Ihre Datenlieferungen überwiegend fehlerfrei durch unsere Abrechnungsprogramme getestet wurden, werden Sie zum Echtabrechnungsverfahren zugelassen. Dies teilen wir Ihnen schriftlich mit. Bis zur Zulassung zum Echtverfahren benötigen wir daher Ihre Abrechnungen unbedingt auch in Papierform.

Warum muss ich während des Erprobungs-/Testverfahrens zum Datenaustausch weiterhin Papierrechnungen einreichen?

Nach erstmaliger Übermittlung ihrer elektronischen Abrechnungsdaten werden diese auf Richtigkeit überprüft. Da es in dieser Phase der Verarbeitung zu Fehlern kommen kann, benötigen wir hier noch eine Papierrechnung von Ihnen.

Was versteht die KNAPPSCHAFT unter „Vollständigkeit der Rechnung“?

Eine Rechnung kann nur bearbeitet und bezahlt werden, wenn diese „vollständig“ bei der zuständigen Abrechnungsstelle vorliegt. Das heißt, die elektronischen Abrechnungsdaten müssen fehlerfrei verarbeitet worden sein. Außerdem müssen sämtliche rechnungsbegründenden Unterlagen der Abrechnungsstelle vorliegen.

Meine Rechnung wurde gekürzt. An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Die für Sie zuständige Abrechnungsstelle der KNAPPSCHAFT beantwortet Ihnen gerne Fragen zu etwaigen Kürzungen Ihrer Rechnung. Die zuständige Abrechnungsstelle können Sie dem PDF-Dokument Elektronische Datenübermittlung von Abrechnungsdaten an die KNAPPSCHAFT: Ergänzende Informationen für IK-basierte Verfahren entnehmen.

Nimmt die KNAPPSCHAFT Kürzungen nach § 303 Abs. 3 SGB V vor?

Für folgende Leistungsbereiche nimmt die Knappschaft Kürzungen vor:

Heilmittel - bis zu 5 % des Rechnungsbetrages

Hilfsmittel - bis zu 5 % des Rechnungsbetrages

Häusliche Krankenpflege - 5 % des Rechnungsbetrages

Fahrkosten - 5 % des Rechnungsbetrages

Rehasport - bis zu 5 % des Rechnungsbetrages