17.02.2025 - Jährliche Meldung an die Finanzverwaltung
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich bis Ende Februar der Finanzverwaltung die gezahlten Leistungen der Seemannskasse für das Vorjahr zu melden.
Eine Aufstellung der von uns an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gemeldeten Daten erhalten Sie in diesem Zusammenhang unaufgefordert von uns im Laufe der nächsten Tage zugesandt, wenn Sie im Jahr 2024 steuerpflichtige Leistungen der Seemannskasse bezogen haben.