01.01.2025 - Änderung des Beitragssatzes zur Seemannskasse
Ab dem 1. Januar 2025 liegt der Beitragssatz zur Seemannskasse wieder bei 4,0 Prozent (2,0 Prozent Arbeitnehmerbeitrag, 2,0 Prozent Arbeitgeberbeitrag).
Für das Jahr 2024 wurde der Beitragssatz auf 0,0 Prozent reduziert. Somit wurden im Jahr 2024 von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der Seefahrt sowie von pflichtversicherten Küstenschiffern oder Küstenfischern keine Beiträge zur Seemannskasse gezahlt.
Diese Zeiten werden dennoch bei der Wartezeit als anrechnungsfähige Kalendermonate berücksichtigt.