02.02.2024 – Jährliche Meldung an die Finanzverwaltung

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich bis Ende Februar der Finanzverwaltung die gezahlten Leistungen der Seemannskasse für das Vorjahr zu melden.

Eine Aufstellung der von uns an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gemeldeten Daten erhalten Sie in diesem Zusammenhang unaufgefordert von uns im Laufe des Monats Februar zugesandt, wenn Sie im Jahr 2023 steuerpflichtige Leistungen der Seemannskasse bezogen haben.