01.01.2024 – Leis­tungs­ver­bes­se­run­gen und Bei­trags­satz­sen­kung in der See­manns­kas­se

Zum 1. Januar 2024 kommt es bei der Seemannskasse sowohl für Leistungsempfänger, als auch für die bei ihr versicherten Beitragszahler zu spürbaren Verbesserungen.

Der auf alle laufenden Leistungen sowie den einmaligen Abschlagsausgleich gewährte Leistungszuschlag wird deutlich von 9,0 Prozent auf 15,0 Prozent erhöht.

Zusätzlich zum Leistungszuschlag wird auch die Höhe des einmaligen Abschlagsausgleichs erhöht. Bisher konnte mit dieser Einmalzahlung die Minderung in der Altersrente zur Hälfte (d.h. 50 Prozent) ausgeglichen werden. Ab 1. Januar 2024 erhöht sich dieser Ausgleichsfaktor auf 70 Prozent. Zusammen mit dem auf 15,0 Prozent erhöhten Leistungszuschlag sind die Empfänger dieser Leistung damit in der Lage, ihre Rentenminderung zu einem Großteil auszugleichen, wenn sie sich für eine Einzahlung ins Rentenversicherungskonto entscheiden. 

Auch die Beitragszahler der Seemannskasse profitieren im Jahr 2024 von beschlossenen Änderungen beim Beitragssatz. Der bis zum 31. Dezember 2023 bei 4,0 Prozent liegende Beitragssatz (2,0 Prozent Arbeitnehmerbeitrag, 2,0 Prozent Arbeitgeberbeitrag) wird auf 0,0 Prozent abgesenkt. Damit ist in diesem Jahr für alle in der Seemannskasse versicherten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Unternehmer keine Beitragszahlung fällig. Im Jahr 2025 wird der Beitragssatz dann wieder auf 4,0 Prozent erhöht werden.