01.01.2023 – Ein­füh­rung der ein­ma­li­gen Leis­tung we­gen To­des

Die Seemannskasse hat zum 01. Januar 2023 eine neue Leistung eingeführt: „Die einmalige Leistung wegen Todes“.

Alle weiteren Informationen zu dieser Leistung und den Voraussetzungen finden Sie hier.