08.01.2025 - Beitragserhöhung in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Zum 01. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte erhöht.

Damit beläuft sich der allgemeine Beitragssatz auf 3,6 Prozent. Für kinderlose Rentenberechtigte wird weiterhin ein Beitragszuschlag in Höhe von 0,6 Prozentpunkten erhoben, sodass der Beitragssatz 4,2 Prozent beträgt.

Die Renten-Zusatzversicherung der KBS hat den erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung bereits bei der Rente für Januar 2025 berücksichtigt. Hierüber wurde keine gesonderte Mitteilung erstellt.