Änderung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung zum 01. Januar 2019

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird zum 01. Januar 2019 um 0,5 Prozent auf 3,05 Prozent angehoben. Kinderlose Versicherte müssen auch weiterhin einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent leisten.

Über diese Änderung werden die Rentenbezieher durch einen Hinweis auf dem Kontoauszug informiert.