Re­ha-​Kli­nik mit mo­dern­stem Stan­dard: die Kli­ni­ken der KBS

Bun­des­weit bes­tens ver­sorgt

Reha mit der Knappschaft-Bahn-See – führend in Deutschland seit 1896

Die Knappschaft-Bahn-See (KBS) ist einer der ältesten und größten Rehabilitationsträger in Deutschland. Unsere erste Heilstätte haben wir bereits 1896 in Sülzhayn im südlichen Harz errichtet. Diese langjährige Erfahrung zahlt sich aus: Bis heute sind wir deutschlandweit einer der führenden Träger in der Reha.

Vielfältig und individuell

Von Atemwegserkrankungen bis Stoffwechselleiden: In unseren Reha-Kliniken erhalten Sie eine auf Sie zugeschnittene Therapie. Wir setzen auf optimal abgestimmte Behandlungspfade und eine enge Zusammenarbeit mit Hausärzten und Krankenhäusern. Dadurch erzielen wir nachhaltige Erfolge. Und Sie stehen nach Ihrer Reha in einer Reha-Klinik der KBS schnell wieder mitten im Leben.

Für Ihren Aufenthalt in einer Reha-Klinik wünschen Sie sich vor allem Eins: rundum bestens versorgt zu sein. Das garantieren wir Ihnen in jeder Reha-Klinik der Knappschaft-Bahn-See.

Die Standort-Karte der KBS Reha-Klinikgruppe mit den Beteiligungsgesellschaften

Standortkarte der KBS Reha-Kliniken.

Re­ha-​Kli­nik und mehr -​ Al­les rund um Ih­re Re­ha mit der KBS

Klinik nach Standort finden

Klinik nach Indikation finden

Nach §8 SGB IX haben Sie bei der Wahl Ihrer Rehaklinik ein Wunsch und Wahlrecht.

Damit Sie Ihre Rehabilitation bei uns durchführen können, möchten wir Ihnen einige Informationen an die Hand geben:

  • Informieren Sie sich, wenn möglich, bereits vor der Beantragung Ihrer Rehamaßnahme über Rehakliniken, die Ihre Erkrankung behandeln und auch Ihren persönlichen Wünschen wie z.B. der Lage entsprechen.

    Beachten Sie bei Ihrer Recherche, dass Ihre Wunschklinik zertifiziert ist und auch keine medizinischen Gründe Ihrer Aufnahme entgegenstehen. Ergänzen Sie dann Ihren Rehaantrag mit einem entsprechenden Vorschlag.

  • Beachten Sie, dass ein Rehabilitationsträger (z. B. der gesetzlichen Krankenversicherung oder die DRV) nicht berechtigt ist, Ihrem Wunsch nur unter der Bedingung einer Zuzahlung nachzukommen. Dass heisst, eventuell entstehende Mehrkosten für die Reha als Differenz zum Pflegesatz einer vom Kostenträger bevorzugten Reha-Einrichtung müssen Sie nicht selber zahlen! Eine solche Zuzahlungspflicht gibt es laut Gesetz nicht! Es gilt das Sachleistungsprinzip, d. h., Sie haben gegenüber dem Kostenträger einen gesetzlichen Anspruch auf die Rehabilitationsleistung und nicht nur auf Kostenerstattung. Mehrkosten können nur dann vom Versicherten verlangt werden, wenn die Klinik über keinen Versorgungsvertrag gem. § 111 SGB V verfügt oder wenn sich die Zuweisung der oder des Versicherten in die Wunschklinik nicht medizinisch oder durch wichtige persönliche Lebensumstände begründen lässt. Üben Sie also Ihr Wunschrecht aktiv aus!

Reha-Patientin mit einer Physiotherapeutin bei der Wassergymnastik.

Jungbrunnen für unsere Patientinnen und Patienten: eine Reha mit der Knappschaft-Bahn-See.

Schritt für Schritt zu Ih­rer Re­ha

Ihr/e Arzt/Ärz­tin emp­fiehlt Ih­nen ei­ne Re­ha

Ihr/e behandelnder Arzt/Ärztin empfiehlt Ihnen eine medizinische Rehabilitation entweder als ambulante oder stationäre Leistung.

Sie erhalten vom Arzt/ von der Ärztin einen Ärztlichen Befundbericht. In diesem wird die Empfehlung für eine Reha begründet. Gegebenenfalls gibt Ihr/e Arzt/Ärztin Ihnen weitere Unterlagen zur näheren Begründung der Empfehlung mit: zum Beispiel fachärztliche Berichte, Röntgen- und EKG-Befunde.

Sie stel­len ei­nen An­trag auf Re­ha

Wenn die Rentenversicherung für Ihre Reha zuständig ist, (z. B. bei Erwerbstätigen), stellen Sie Ihren Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Dazu gehen Sie wie folgt vor:

  • Laden Sie die Antragsformulare hier herunter.
  • Senden Sie den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag (Formular G0100-00) bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger – zusammen mit dem von Ihrer/m Ärztin/Arzt ausgefüllten Ärztlichen Befundbericht. Bei Antragstellung können Sie übrigens direkt Ihre Wunschklinik angeben.

Ist für Ihre Reha nicht die Rentenversicherung zuständig (z. B. bei Altersrentnern- und rentnerinnen), ist der Ablauf folgendermaßen:

  • Ihr/e Arzt/Ärztin füllt die entsprechenden Antragsunterlagen aus. Im Bedarfsfall können Sie die Unterlagen bei der Krankenkasse anfordern. Fügen Sie dem Antrag Röntgen- und EKG-Befunde, Facharztberichte etc. bei.
  • Senden Sie diese Unterlagen an die Krankenkasse. Bei Antragstellung können Sie übrigens direkt Ihre Wunschklinik angeben.

Bei Antragstellung können Sie übrigens direkt Ihre Wunschklinik angeben.

Ein Arzt prüft die me­di­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit

Ein Gutachter/ eine Gutachterin prüft nun Ihre eingereichten Unterlagen. Es wird beurteilt, ob eine Reha für Sie medizinisch notwendig ist. Diese Prüfung übernimmt

  • ein ärztlicher Gutachter/ eine ärztliche Gutachterin des Sozialmedizinischen Dienstes der KBS oder
  • gegebenenfalls ein ärztlicher Gutachter/ eine ärztliche Gutachterin des Sozialmedizinischen Dienstes eines anderen Rentenversicherungsträgers oder
  • ein Gutachter/eine Gutachterin einer anderen Krankenversicherung.

Sollten die Unterlagen nicht ausreichen, bittet Sie die/der prüfende Ärztin/Arzt zu einer ärztlichen Begutachtung.

Sie er­hal­ten ei­ne In­for­ma­ti­on zur Kos­ten­über­nah­me

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für eine Reha, übernimmt Ihr zuständiger Träger die Kosten. Sie leisten gegebenenfalls lediglich eine Zuzahlung.

Hierüber erhalten Sie einen Bescheid.

Sie ge­ben Ih­re Wün­sche zur Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­kli­nik an

Gerne können Sie uns mitteilen, in welcher Rehabilitationsklinik oder in welchem Ort Sie Ihre Reha machen möchten. Wir versuchen, Ihre Wünsche bei der Auswahl einer passenden Reha-Klinik zu berücksichtigen.

Danach erhalten Sie von der für Sie ausgewählten Rehabilitationsklinik eine Mitteilung über den voraussichtlichen Beginn Ihrer Reha. Ihre Reha kann beginnen.

Reha-Informationen für ärztliches Fachpersonal

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben bei der Rehabilitation eine wichtige Lotsenfunktion. Sie sollen

  • Reha-Bedarf erkennen
  • Patientinnen und Patienten über Inhalte, Ziele und Nutzen einer Reha sowie über Reha-Nachsorge informieren und
  • sie bei Anträgen unterstützen.

Auf der Internetseite www.rehainfo-aerzte.de der Deutsche Rentenversicherung finden niedergelassene Ärztinnen und Ärzte alle wichtigen Informationen rund um die Rehabilitation. Diese Seite erweitert das Informationsangebot für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Sie informiert diese über

  • den Reha-Bedarf
  • die Aufgaben der/des Ärztin/Arztes
  • Verfahrensabläufe
  • Inhalte und Formen der Rehabilitation sowie über
  • Erwerbsminderungsrenten (Rubrik „Rente“).