Stammdatendatei
22. November 2024
Einführung der Stammdatendatei
Seit dem 1. Juli 2024 werden alle relevanten Stammdaten für die Entgeltabrechnung sowie für das Melde- und Beitragsverfahren in einer zentralen Stammdatendatei bereitgestellt. Dies vereinfacht den Zugriff, da die Daten der verschiedenen Sozialversicherungsträger nun gebündelt in einer Datei verfügbar sind, wodurch die bisherige Nutzung einzelner Dateien entfällt.
Verfügbarkeit und Inhalt
Die Stammdatendatei wird im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes von der ITSG geführt und ist als tagesaktuelle Gesamtdatei frei auf der Downloadseite der ITSG abrufbar.
Neben den tagesaktuellen Werten stehen hier auch die versicherungsrechtlichen Größen, wie zum Beispiel die allgemeinen Beitragssätze und die kassenindividuellen Zusatzbeiträge, aber auch die Beitragsbemessungsgrenzen sowie die Betriebsnummern der Sozialversicherungsträger, für einen zurückliegenden Zeitraum von sechs Jahren zur Verfügung.
Verantwortlich für die Pflege, die Aktualität und den Inhalt der Daten sind die jeweils zuständigen Träger der sozialen Sicherung.
Verpflichtende Nutzung ab 1. Januar 2025
Die Daten aus der Stammdatendatei sind verpflichtend ab dem 1. Januar 2025 für die Entgeltabrechnung zugrunde zu legen. Dabei müssen die Daten vor jeder Echtabrechnung aktualisiert werden.
Auch die Anbieter von Entgeltabrechnungsprogrammen sind verpflichtet, die Stammdatendatei sowie deren Inhalte zu nutzen. Für elektronische Ausfüllhilfen besteht diese Verpflichtung nicht, da mit diesen keine Entgeltabrechnung im eigentlichen Sinne erfolgt.
Weitergehende Informationen
Weitergehende Informationen zur Stammdatendatei stehen auf der Homepage der ITSG unter Stammdatendatei • GKV-AG zur Verfügung.