Fälligkeitstermine 2025

21. Oktober 2024

Für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge gibt es einen wichtigen Stichtag für Arbeitgeber: Spätestens am drittletzten Bankarbeitstag müssen die Beiträge bei der KNAPPSCHAFT wertgestellt sein. Der Beitragsnachweis muss rechtzeitig vor Fälligkeit übermittelt werden.

Fälligkeits- und Übermittlungstermine für das Jahr 2025

MonatJan.Feb.Mrz.Apr.MaiJun.Jul.Aug.Sep.Okt.Nov.Dez.
Übermittlung des Beitragsnachweises bis26.23.24.23.22.23.24.24.23.26.23.18.
Fälligkeitstag drittletzter Bankarbeitstag29.26.27.28.27.26.29.27.26.29.1)26.23.2)

1) Der maßgebende Tag orientiert sich am Sitz der Einzugsstelle. Der Sitz der KNAPPSCHAFT / Minijob-Zentrale befindet sich in Nordrhein-Westfalen. Dort ist der 31. Oktober kein Feiertag.

2) Der 24. und 31. Dezember gelten nicht als Bankarbeitstage.

Der späteste Termin zur Übermittlung eines Beitragsnachweises kann auch auf einen Sonn- oder Feiertag fallen. Sie können den Beitragsnachweis jedoch auch früher - etwa an dem davor liegenden Werktag - übermitteln.

Empfehlung: Damit eine fristgerechte Abbuchung der Beiträge garantiert ist, sollten Sie der KNAPPSCHAFT ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen. So werden die zu zahlenden Beiträge fristgerecht per Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen.