Fälligkeitstermine 2025
21. Oktober 2024
Für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge gibt es einen wichtigen Stichtag für Arbeitgeber: Spätestens am drittletzten Bankarbeitstag müssen die Beiträge bei der KNAPPSCHAFT wertgestellt sein. Der Beitragsnachweis muss rechtzeitig vor Fälligkeit übermittelt werden.
Fälligkeits- und Übermittlungstermine für das Jahr 2025
Monat | Jan. | Feb. | Mrz. | Apr. | Mai | Jun. | Jul. | Aug. | Sep. | Okt. | Nov. | Dez. |
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Übermittlung des Beitragsnachweises bis | 26. | 23. | 24. | 23. | 22. | 23. | 24. | 24. | 23. | 26. | 23. | 18. |
Fälligkeitstag drittletzter Bankarbeitstag | 29. | 26. | 27. | 28. | 27. | 26. | 29. | 27. | 26. | 29.1) | 26. | 23.2) |
1) Der maßgebende Tag orientiert sich am Sitz der Einzugsstelle. Der Sitz der KNAPPSCHAFT / Minijob-Zentrale befindet sich in Nordrhein-Westfalen. Dort ist der 31. Oktober kein Feiertag.
2) Der 24. und 31. Dezember gelten nicht als Bankarbeitstage.
Der späteste Termin zur Übermittlung eines Beitragsnachweises kann auch auf einen Sonn- oder Feiertag fallen. Sie können den Beitragsnachweis jedoch auch früher - etwa an dem davor liegenden Werktag - übermitteln.
Empfehlung: Damit eine fristgerechte Abbuchung der Beiträge garantiert ist, sollten Sie der KNAPPSCHAFT ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen. So werden die zu zahlenden Beiträge fristgerecht per Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen.