Die SV-Rechengrößen für 2025
24. September 2024
(zuletzt aktualisiert am 5. Dezember 2024)
Beitragsbemessungsgrenzen, Jahresarbeitsentgeltgrenze und Bezugsgröße
Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 wurde am 27. November 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit stehen die im Jahr 2025 gültigen Werte fest.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Rechtskreistrennung in "Ost" und "West" bei den Meldungen zur Sozialversicherung entfallen. Ab dann gelten in ganz Deutschland einheitliche Rechengrößen.
Die Werte im Überblick:
West und Ost | |||
jährlich | monatlich | täglich | |
---|---|---|---|
Kranken- und Pflegeversicherung | 66.150,00 Euro | 5.512,50 Euro | 183,75 Euro |
allgemeine Rentenversicherung | 96.600,00 Euro | 8.050,00 Euro | 268,33 Euro |
knappschaftliche Rentenversicherung | 118.800,00 Euro | 9.900,00 Euro | 330,00 Euro |
Arbeitslosenversicherung | 96.600,00 Euro | 8.050,00 Euro | 268,33 Euro |
Seemannskasse | 96.600,00 Euro | 8.050,00 Euro | 268,33 Euro |
West und Ost | |
allgemeine Grenze | 73.800,00 Euro |
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besondere Grenze1) | 66.150,00 Euro |
1) Gilt nur für Personen, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der JAEG versicherungsfrei und privat krankenversichert waren. |
West und Ost | |||
jährlich | monatlich | täglich | |
Kranken- und Pflegeversicherung | 44.940,00 Euro | 3.745,00 Euro | 124,83 Euro |
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Renten- und Arbeitslosenversicherung | 44.940,00 Euro | 3.745,00 Euro | 124,83 Euro |
Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für das Jahr 2023 beträgt 44.732,00 Euro; für 2025 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt 50.493,00 Euro. Die Anlage 1 zum SGB VI wird entsprechend ergänzt.
Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung
Die Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bzw. in bestimmten Teilen von der Bundesregierung erlassen.
Bevor die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss sie von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat muss anschließend zugestimmt haben. Sie tritt dann zum 1. Januar in Kraft.